Lehrkräfte an Berufsschulen und Gymnasien protestieren gegen Pläne zur Streichung der Altersermäßigung bei 55- bis 59-jährigen

2. März 2007

2.3.2007 / 1811 — 08–07

Lehrkräfte an Beruf­ss­chulen und Gym­nasien protestieren gegen Pläne zur Stre­ichung der Alterser­mäßi­gung bei 55- bis 59-jähri­gen

Gemein­same Unter­schrifte­nak­tion der Beruf­ss­chullehrerver­bände (BLV) und des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW)

„Kaum ist die Unter­schrift von Min­is­ter­präsi­dent Oet­tinger unter der Vere­in­barung zwis­chen der Lan­desregierung und dem Beamten­bund Baden-Würt­tem­berg getrock­net, da wird ihr Bruch schon wieder vor­bere­it­et“, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, und der Vor­sitzende der Beruf­ss­chullehrerver­bände (BLV), Walde­mar Fut­ter, in ein­er gemein­samen Erk­lärung. Kul­tus­min­is­ter Rau hat­te auf Anfrage des BLV-Vor­sitzen­den Fut­ter bestätigt, dass die Stre­ichung der bis­lang für 55- bis 59-jährige Lehrerin­nen und Lehrer im Höheren Dienst gewährten Alterser­mäßi­gung geplant sei. Die bei­den Lehrerver­bände appel­lieren an Min­is­ter­präsi­dent Oet­tinger: „Bleiben Sie bei Ihrem Wort!“

Am 9. Novem­ber des ver­gan­genen Jahres hat­te die Lan­desregierung mit dem Beamten­bund Baden-Würt­tem­berg (bbw) eine schriftliche Vere­in­barung getrof­fen, dass die Wochenar­beit­szeit der Beamtin­nen und Beamten und somit die Lehrdep­u­tatsverpflich­tung der Lehrerin­nen und Lehrer „nicht ange­hoben“ wird.

Mit einem an die Lehrkräfte der Gym­nasien und Beruf­ss­chulen gerichteten Aufruf zur Teil­nahme an ein­er Unter­schrifte­nak­tion nach dem Mot­to „Lehrerin­nen und Lehrer sind nicht bloßes Wahl-Stim­mvieh!“ set­zen nun Philolo­gen­ver­band (PhV BW) und die Beruf­ss­chullehrerver­bände Baden-Würt­tem­berg (BLV), die eben­falls von dieser Maß­nahme betrof­fen wären, gemein­sam ein deut­lich­es Protestsig­nal gegen die von der Lan­desregierung geplante Maß­nahme, die nach Auf­fas­sung der bei­den im Beamten­bund Baden-Würt­tem­berg organ­isierten Berufsver­bände im Falle ein­er Real­isierung einem Ver­trauens­bruch gle­ichkom­men würde.

„Mit ein­er Stre­ichung der bis­lang gewährten Unter­richt­ser­mäßi­gung für Lehrkräfte zwis­chen 55 und 59 Jahren wird der Arbeitss­chutz an den Schulen zur Worthülse, wer­den die Ein­stel­lungschan­cen der jun­gen Gen­er­a­tion erhe­blich gemindert.“

Richtig sei zwar, dass die Regelung der Lehrerar­beit­szeit im pflicht­gemäßen Ermessen des Lan­des liegt, also nicht Teil der generellen Arbeit­szeitregelung ist, den­noch müsse sich eine Poli­tik, wolle sie glaub­würdig und ver­lässlich sein, an Abmachun­gen und Verträge hal­ten. „Für die Lan­desregierung gilt das offen­bar nicht“.

 

 

 

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