Lehrkräfte an Berufsschulen und Gymnasien protestieren gegen Pläne zur Streichung der Altersermäßigung bei 55- bis 59-jährigen
2. März 2007
2.3.2007 / 1811 – 08-07
Lehrkräfte an Berufsschulen und Gymnasien protestieren gegen Pläne zur Streichung der Altersermäßigung bei 55- bis 59-jährigen
Gemeinsame Unterschriftenaktion der Berufsschullehrerverbände (BLV) und des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW)
„Kaum ist die Unterschrift von Ministerpräsident Oettinger unter der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und dem Beamtenbund Baden-Württemberg getrocknet, da wird ihr Bruch schon wieder vorbereitet“, so der Landesvorsitzende des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, und der Vorsitzende der Berufsschullehrerverbände (BLV), Waldemar Futter, in einer gemeinsamen Erklärung. Kultusminister Rau hatte auf Anfrage des BLV-Vorsitzenden Futter bestätigt, dass die Streichung der bislang für 55- bis 59-jährige Lehrerinnen und Lehrer im Höheren Dienst gewährten Altersermäßigung geplant sei. Die beiden Lehrerverbände appellieren an Ministerpräsident Oettinger: „Bleiben Sie bei Ihrem Wort!“
Am 9. November des vergangenen Jahres hatte die Landesregierung mit dem Beamtenbund Baden-Württemberg (bbw) eine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass die Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten und somit die Lehrdeputatsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer „nicht angehoben“ wird.
Mit einem an die Lehrkräfte der Gymnasien und Berufsschulen gerichteten Aufruf zur Teilnahme an einer Unterschriftenaktion nach dem Motto „Lehrerinnen und Lehrer sind nicht bloßes Wahl-Stimmvieh!“ setzen nun Philologenverband (PhV BW) und die Berufsschullehrerverbände Baden-Württemberg (BLV), die ebenfalls von dieser Maßnahme betroffen wären, gemeinsam ein deutliches Protestsignal gegen die von der Landesregierung geplante Maßnahme, die nach Auffassung der beiden im Beamtenbund Baden-Württemberg organisierten Berufsverbände im Falle einer Realisierung einem Vertrauensbruch gleichkommen würde.
„Mit einer Streichung der bislang gewährten Unterrichtsermäßigung für Lehrkräfte zwischen 55 und 59 Jahren wird der Arbeitsschutz an den Schulen zur Worthülse, werden die Einstellungschancen der jungen Generation erheblich gemindert.“
Richtig sei zwar, dass die Regelung der Lehrerarbeitszeit im pflichtgemäßen Ermessen des Landes liegt, also nicht Teil der generellen Arbeitszeitregelung ist, dennoch müsse sich eine Politik, wolle sie glaubwürdig und verlässlich sein, an Abmachungen und Verträge halten. „Für die Landesregierung gilt das offenbar nicht“.