Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung: Forderungen des PhV BW
26. Juni 2014
Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) kritisiert wesentliche Punkte der neuen Verordnung und fordert:
* Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte an Gymnasien von 25 auf höchstens 23 Wochenstunden
* Wöchentliche Unterrichtsverpflichtung für gymnasiale Lehrkräfte entsprechend ihrem Lehramt auch bei Einsatz an mehreren Schularten sowie beim Einsatz an der Gemeinschaftsschule
* Wiedereinführung der Altersermäßigung für Lehrkräfte bereits ab dem 55. Lebensjahr entsprechend dem Stand bis 1995
Die Landesregierung plant für den 25. Juni 2014 im Landtag die Beschlussfassung über eine neue Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte bei gleichzeitiger Bekanntgabe einer Verwaltungsvorschrift “Anrechnungen und Freistellungen”, die beide eine ganze Reihe von Verschlechterungen für die Lehrkräfte an den Schulen des Landes bedeuten.
Trotz aller Proteste aus den Kollegien, aus den Personalräten und seitens der Verbände soll die Altersermäßigung um zwei Jahre nach hinten verschoben und damit entsprechend gekürzt werden, obwohl die Lebensarbeitszeit schrittweise um zwei Jahre verlängert wird. Während es bis zum Jahre 1995 für die ab 55-jährigen Lehrkräfte noch zwei Wochenstunden Ermäßigung gab, sollen es jetzt ab 1. 8. 2014 nur noch eine Stunde ab 60 Jahren und zwei Stunden ab 62 Jahren sein. Und dies trotz der in den letzten zwanzig Jahren ständig zunehmenden Aufgaben und Belastungen für alle Lehrkräfte in Ausübung ihres Berufs.
Insbesondere die Lehrkräfte an den Gymnasien mussten in den letzten zwanzig Jahren erhebliche Ausweitung ihrer Arbeitszeit hinnehmen: 1997 durch Aufstockung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 23 auf 24 Wochenstunden und 2003 noch einmal von 24 auf 25 Wochenstunden. Eine Rücknahme der stetigen Arbeitszeiterhöhungen und insbesondere eine Rückführung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung für gymnasiale Lehrkräfte wieder auf 23 Unterrichtsstunden ist längst überfällig.
Stattdessen präsentiert die grün-rote Landesregierung zu einer Arbeitszeitverordnung mit Verschlechterungen für alle Lehrkräfte nun auch die endgültige Fassung einer Verwaltungsvorschrift “Anrechnungen und Freistellungen”, in der die Belastungen durch Kürzung des Entlastungskontingents und Streichung von Anrechnungsstunden nochmals festgeschrieben werden.
Angesichts der Haushaltslage bestehe zu der Verschiebung der Altersermäßigung um zwei Jahre keine Alternative, behauptet die Landesregierung in ihrer Begründung für die Kürzung der Altersermäßigung in der Landtagsdrucksache 15 / 5183 zur Vorbereitung auf die Landtagsdebatte. Abgesehen davon, dass dieses Argument für den Philologenverband Baden-Württemberg angesichts sprudelnder Steuereinahmen und Rücklagen unglaubwürdig ist, reagiert der Vorsitzende des PhV BW Bernd Saur verärgert und betont “Lehrkräfte zur Sanierung des Landeshaushalts zu missbrauchen, kann nicht akzeptiert werden!”
Der Philologenverband BW kritisiert darüber hinaus den in der neuen Arbeitszeitverordnung eingeführten Begriff der “unterrichtsähnlichen Tätigkeit” der in seiner Unbestimmtheit als Mittel zur Messung der Arbeitszeit vollkommen ungeeignet ist. Der PhV BW wird sehr genau darüber wachen, dass hierdurch nicht Ungerechtigkeiten und weitere Arbeitszeiterhöhungen vorbereitet werden.
Der PhV BW protestiert schließlich dagegen, dass in der neuen Arbeitszeitverordnung für gymnasiale Lehrkräfte mit überwiegendem Einsatz an einer Gemeinschaftsschule die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung auf 27 Stunden festlegt wird. Da gymnasiale Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen das gymnasiale Niveau vermitteln sollen, muss für sie auch die gymnasiale Unterrichtsverpflichtung gelten. Wenn es für die Landesregierung oberstes Gebot ist, die Festlegung der Unterrichtsverpflichtung beim Einsatz an mehreren Schularten auf ein einheitliches Prinzip zurückzuführen — wie in der Begründung der Landtagsdrucksache zum Ausdruck gebracht -, so behandelt sie damit die an der Gemeinschaftsschule unterrichtenden gymnasialen Lehrkräfte ungerecht und verordnet diesen eine individuelle Arbeitszeiterhöhung. Der PhV BW fordert die Landesregierung zur sofortigen Abkehr von einer Politik auf, die den Lehrkräften immer weitere Arbeitsbelastungen verordnet.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden über 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt über 8.200 im Verband organisierte Lehrerinnen und Lehrer an den 446 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.
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Bild des PhV BW-Vorsitzenden Bernd Saur