Vom Pariser Landgericht verfügtes Verbot anonymer Lehrerbenotung im Internet ist beispielgebend!

4. März 2008

04.03.2008 / 1811 – 11-08

Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW):

Vom Pariser Landgericht verfügtes Verbot anonymer Lehrerbenotung im Internet ist beispielgebend!

Auf der Internetseite “note2be”, dem französischen Pendant  von “Spickmich”, auf der Lehrer von Schülern bislang anonym benotet  werden konnten, dürfen laut Urteil des Pariser Landgerichts (Tribunal des Grande Instance) Lehrernamen nicht mehr genannt werden. “Dieses Urteil liegt ganz auf unserer Linie”, lobt der Landesvorsitzende des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, diese Entscheidung im französischen Nachbarland. Das vom Pariser Landgericht verfügte Verbot einer anonymen Lehrerbenotung im Internet ist beispielgebend!
 
Die Begründung des Pariser Gerichts, bei anonymer Lehrerbenotung stoße die Meinungsfreiheit an ihre Grenzen und störe den Unterricht, trifft nach Auffassung des Philologenverbandes Baden-Württemberg auch auf die deutsche Lehrerbenotungsseite “Spickmich” zu, die aus denselben Gründen geschlossen werden müsse.
 
“Dem Kommentar des französischen Bildungsministers Xavier Darcos, die Arbeit der Lehrer sei schwer genug und es gehöre nicht zu ihren Aufgaben, sich auch noch gegen anonyme Angriffe auf fragwürdigen Internetseiten wehren zu müssen, ist nichts hinzuzufügen”, so Karl-Heinz Wurster abschließend.

www.phv-bw.de

Downloads:
Pressemitteilung als Word-Dokument
Bild des PhV BW-Vorsitzenden Karl-Heinz Wurster

 

 

 

 

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