Vom Pariser Landgericht verfügtes Verbot anonymer Lehrerbenotung im Internet ist beispielgebend!

4. März 2008

04.03.2008 / 1811 — 11–08

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW):

Vom Paris­er Landgericht ver­fügtes Ver­bot anonymer Lehrerbeno­tung im Inter­net ist beispiel­gebend!

Auf der Inter­net­seite “note2be”, dem franzö­sis­chen Pen­dant  von “Spick­mich”, auf der Lehrer von Schülern bis­lang anonym benotet  wer­den kon­nten, dür­fen laut Urteil des Paris­er Landgerichts (Tri­bunal des Grande Instance) Lehrerna­men nicht mehr genan­nt wer­den. “Dieses Urteil liegt ganz auf unser­er Lin­ie”, lobt der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Karl-Heinz Wurster, diese Entschei­dung im franzö­sis­chen Nach­bar­land. Das vom Paris­er Landgericht ver­fügte Ver­bot ein­er anony­men Lehrerbeno­tung im Inter­net ist beispiel­gebend!
 
Die Begrün­dung des Paris­er Gerichts, bei anonymer Lehrerbeno­tung stoße die Mei­n­ungs­frei­heit an ihre Gren­zen und störe den Unter­richt, trifft nach Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg auch auf die deutsche Lehrerbeno­tungs­seite “Spick­mich” zu, die aus densel­ben Grün­den geschlossen wer­den müsse.
 
“Dem Kom­men­tar des franzö­sis­chen Bil­dungsmin­is­ters Xavier Dar­cos, die Arbeit der Lehrer sei schw­er genug und es gehöre nicht zu ihren Auf­gaben, sich auch noch gegen anonyme Angriffe auf frag­würdi­gen Inter­net­seit­en wehren zu müssen, ist nichts hinzuzufü­gen”, so Karl-Heinz Wurster abschließend.

www.phv-bw.de

Down­loads:
Pressemit­teilung als Word-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Karl-Heinz Wurster

 

 

 

 

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