Für Lehrerinnen und Lehrer darf die Altersgrenze auf keinen Fall weiter heraufgesetzt werden

14. April 2006

14.4.2006 / 1811 — 15–06

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW):

Für Lehrerin­nen und Lehrer darf die Alters­gren­ze auf keinen Fall weit­er her­aufge­set­zt wer­den

„Wir richt­en an Min­is­ter­präsi­dent Gün­ther Oet­tinger den drin­gen­den Appell, es bei den derzeit­ig gülti­gen Ruh­e­s­tand­sregelun­gen für Lehrerin­nen und Lehrer zu belassen und bevor über Leben­sar­beit­szeitver­längerun­gen dieser Beruf­s­gruppe nachgedacht werde, erst ein­mal die Arbeits- und Rah­menbe­din­gun­gen an den Schulen zu verbessern. Eine Anhebung der Alters­gren­ze auf 67 für Lehrkräfte ist auch aus arbeitsmedi­zinis­chen Grün­den unvertret­bar“, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg, Karl-Heinz Wurster, zu den in Koali­tionsver­hand­lun­gen von CDU und FDP ins Spiel gebracht­en Vorstel­lun­gen ein­er Anhebung der Leben­sar­beit­szeit für Beamte auf 67.

Wurster ver­wies auf  arbeitsmedi­zinis­che Unter­suchun­gen und Lehre­be­las­tungsstu­di­en, die doku­men­tieren, dass Lehrerin­nen und Lehrer extrem gesund­heitlich gefährdet sind und dies­bezüglich mit anderen ähn­lich psy­chosozial belasteten Beruf­s­grup­pen wie Polizis­ten, die zurzeit mit 60 in den Ruh­e­s­tand gin­gen, ver­gle­ich­bar seien. PhV-Chef Wurster: „Der Zeit­punkt des Ruh­e­s­tands für Lehrer darf nicht weit­er hin­aus­geschoben wer­den, außer­dem muss für Lehrer die Möglichkeit erhal­ten bleiben, ohne Nach­weis der Dien­stun­fähigkeit nach Vol­len­dung des 63. Leben­s­jahres auf eige­nen Antrag mit den vom Geset­zge­ber bere­its fest­geschriebe­nen Pen­sion­s­ab­strichen aus dem Dienst zu schei­den. Für Schwer­be­hin­derte muss weit­er­hin gel­ten, dass sie auf Antrag mit 60 Jahren in den Ruh­e­s­tand treten kön­nen.“

Der PhV-Lan­desvor­sitzende Karl-Heinz Wurster wies darauf hin, dass die Berufs­be­las­tung der Lehrerin­nen und Lehrer bei vollem Lehrauf­trag mit Polizis­ten, Feuer­wehrleuten und Beschäftigten im Pflege­di­enst und Strafvol­lzug ver­gle­ich­bar sei. Klassen mit über dreißig und in ihrem Ver­hal­ten schwieriger gewor­de­nen Schülern, in den let­zten Jahren vol­l­zo­gene Erhöhun­gen der Pflicht­stun­den­zahl und die Bewäl­ti­gung von Bil­dungsre­for­men führe immer häu­figer selb­st bei jün­geren Kol­legin­nen und Kol­le­gen zu Herz-Kreis­lauf-Erkrankun­gen, Gehörsturz, Burn-Out-Syn­drom, Wirbel­säulen- und Band­scheiben­schä­den, psy­cho­so­ma­tis­chen und psy­chis­chen Erkrankun­gen.

 

 

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