Lehrer-Arbeitszimmer muss steuerlich absetzbar bleiben

11. Mai 2006

11.5.2006 / 1811 — 18–06

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW)

Lehrer-Arbeit­sz­im­mer muss steuer­lich abset­zbar bleiben

PhV gegen Präsen­zpflicht für Lehrerin­nen und Lehrer

„Wir wer­den wohl mit unseren meter­lan­gen Bücher­re­galen und unser­er Präsenzbib­lio­thek, mit Com­put­ern und Druck­ern und son­sti­gen Büro­ma­te­ri­alien erst in  die Lehrerz­im­mer ein­rück­en müssen, um auch nach außen ein deut­lich­es Sig­nal zu set­zen, dass Lehrer ein Arbeit­sz­im­mer drin­gend brauchen und dass dieses, wenn es vom Schul­träger nicht zur Ver­fü­gung gestellt wird, eben zu Haus genutzt wer­den muss. Sorgfältige und störungs­freie Unter­richtsvor- und ‑nach­bere­itung, Kor­rek­turen und PC-Arbeit der Lehrer kön­nen nur in entsprechend ruhiger Umge­bung effek­tiv erledigt wer­den. Und wenn der Dien­s­therr das Arbeit­sz­im­mer nicht garantieren kann, dann muss es steuer­lich abset­zbar bleiben!“ Mit dieser Fest­stel­lung reagierte der Lan­desvor­sitzende Karl-Heinz Wurster auf den Beschluss des Bun­desk­abi­netts vom 10. Mai 2006 und die damit ver­bun­de­nen neuen Regeln zur Abset­zbarkeit des häus­lichen Arbeit­sz­im­mers. Im Übri­gen lehnt der Philolo­gen­ver­band eine im CDU/FDP-Koali­tionsver­trag angedachte Präsen­zpflicht für Lehrer strin­gent ab, wenn die Arbeit­splätze nicht den Nor­men mod­ern­er Arbeit­splatzver­hält­nisse entsprechen.

Wurster: „Wir erwarten vom baden-würt­tem­ber­gis­chen Min­is­ter­präsi­den­ten Gün­ther Oet­tinger, dass für Lehrer die Abset­zbarkeit des Arbeit­sz­im­mers erhal­ten bleibt.“ Selb­st wenn das häus­liche Arbeit­sz­im­mer nicht Mit­telpunkt der beru­flichen Tätigkeit sei, müssen nach Auf­fas­sung des Ver­ban­des die dafür anfal­l­en­den Kosten abset­zbar sein. Der Philolo­gen­ver­band reagiert empört auf den Beschluss des Bun­desk­abi­netts, „weil hier der Dien­s­therr Staat seinen Verpflich­tun­gen nicht nachkommt, der Beruf­s­gruppe der Lehrerin­nen und Lehrer adäquate Arbeit­splatzbe­din­gun­gen zur Ver­fü­gung zu stellen.“

Der Philolo­gen­ver­band weist darauf hin, dass es bere­its 1996 einen Ein­schnitt gegeben habe, als die steuer­liche Abset­zbarkeit im Falle ein­er 50-prozenti­gen dien­stlichen Nutzung noch möglich war. „Die Lehrer wer­den hier wieder ein­mal gegenüber anderen Beruf­s­grup­pen benachteiligt; das wer­den wir nicht hin­nehmen“, so PhV-Chef Wurster mit dem abschließen­den Hin­weis, dass die steuer­min­dernde Anrech­nung des häus­lichen Arbeit­sz­im­mers nicht ein „Geschenk des Staates“, son­dern eine selb­stver­ständliche Pflicht sei, eben weil der Staat kein Arbeit­sz­im­mer zur Ver­fü­gung stelle. Der PhV äußert im Übri­gen Zweifel daran, ob eine völ­lige Stre­ichung der steuer­lichen Abset­zbarkeit des Arbeit­sz­im­mers über­haupt ver­fas­sungs­gemäß ist.

 

 

 

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