Lehrer-Arbeitszimmer muss steuerlich absetzbar bleiben
11. Mai 2006
11.5.2006 / 1811 — 18–06
Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW)
Lehrer-Arbeitszimmer muss steuerlich absetzbar bleiben
PhV gegen Präsenzpflicht für Lehrerinnen und Lehrer
„Wir werden wohl mit unseren meterlangen Bücherregalen und unserer Präsenzbibliothek, mit Computern und Druckern und sonstigen Büromaterialien erst in die Lehrerzimmer einrücken müssen, um auch nach außen ein deutliches Signal zu setzen, dass Lehrer ein Arbeitszimmer dringend brauchen und dass dieses, wenn es vom Schulträger nicht zur Verfügung gestellt wird, eben zu Haus genutzt werden muss. Sorgfältige und störungsfreie Unterrichtsvor- und ‑nachbereitung, Korrekturen und PC-Arbeit der Lehrer können nur in entsprechend ruhiger Umgebung effektiv erledigt werden. Und wenn der Dienstherr das Arbeitszimmer nicht garantieren kann, dann muss es steuerlich absetzbar bleiben!“ Mit dieser Feststellung reagierte der Landesvorsitzende Karl-Heinz Wurster auf den Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Mai 2006 und die damit verbundenen neuen Regeln zur Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Im Übrigen lehnt der Philologenverband eine im CDU/FDP-Koalitionsvertrag angedachte Präsenzpflicht für Lehrer stringent ab, wenn die Arbeitsplätze nicht den Normen moderner Arbeitsplatzverhältnisse entsprechen.
Wurster: „Wir erwarten vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther Oettinger, dass für Lehrer die Absetzbarkeit des Arbeitszimmers erhalten bleibt.“ Selbst wenn das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sei, müssen nach Auffassung des Verbandes die dafür anfallenden Kosten absetzbar sein. Der Philologenverband reagiert empört auf den Beschluss des Bundeskabinetts, „weil hier der Dienstherr Staat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, der Berufsgruppe der Lehrerinnen und Lehrer adäquate Arbeitsplatzbedingungen zur Verfügung zu stellen.“
Der Philologenverband weist darauf hin, dass es bereits 1996 einen Einschnitt gegeben habe, als die steuerliche Absetzbarkeit im Falle einer 50-prozentigen dienstlichen Nutzung noch möglich war. „Die Lehrer werden hier wieder einmal gegenüber anderen Berufsgruppen benachteiligt; das werden wir nicht hinnehmen“, so PhV-Chef Wurster mit dem abschließenden Hinweis, dass die steuermindernde Anrechnung des häuslichen Arbeitszimmers nicht ein „Geschenk des Staates“, sondern eine selbstverständliche Pflicht sei, eben weil der Staat kein Arbeitszimmer zur Verfügung stelle. Der PhV äußert im Übrigen Zweifel daran, ob eine völlige Streichung der steuerlichen Absetzbarkeit des Arbeitszimmers überhaupt verfassungsgemäß ist.