Resolutionen zur Lehrerbildung und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“

10. Juli 2013

10.07.2013 / 1811 – 19-13

Hauptvorstand des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW) verabschiedet:

Resolutionen zur Lehrerbildung und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“

Mit großem Unverständnis und voller Empörung reagiert der Hauptvorstand des Philologenverbands am 9. Juli 2013 auf die Entscheidung des Kultusministeriums, entgegen dem Beschluss der Einigungsstelle vom 4. Juni 2013 die beabsichtigte Änderung der Verwaltungsvorschrift „Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg“ umzusetzen.

Auch künftig soll es für gymnasiale Lehrkräfte bei einem Vollstudium zweier oder dreier Fächer an einer Universität unter Beibehaltung des Staatsexamens bleiben.

Weitere Einzelheiten sind den beiden vom Hauptvorstand des PhV BW in Stuttgart beschlossenen Resolutionen (siehe weiter unten) zu entnehmen.

* * *

An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden über 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt über 8.000 im Verband organisierte Lehrerinnen und Lehrer an den 446 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.

www.phv-bw.de

Downloads:

Pressemitteilung als MS-Word-Dokument

Resolution zur Lehrerbildung

Resolution zur VwV „Arbeitszeit der Lehrer…“

Bild des PhV BW-Vorsitzenden Bernd Saur

 

 

 

 

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