Der Hauptvorstand des PhV BW wendet sich empört gegen geplante Vorgriffsstunden
3. Dezember 2010
03.12.2010 / 1811 — 30–10
Resolution des Hauptvorstandes des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW) am 3. 12. 2010
Der Hauptvorstand des PhV BW wendet sich empört gegen geplante Vorgriffsstunden
Empört stellt der Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) fest, dass die Landesregierung mit ihren Plänen zur Umsetzung einer Vorgriffsstundenregelung erneut die Arbeitsbelastung von Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg erhöhen will. Besonders betroffen wären hiervon die Lehrkräfte an Gymnasien, die schon 1997 und 2003 eine Arbeitszeiterhöhung um je eine Deputatsstunde hinnehmen mussten. Fassungslos nimmt der Hauptvorstand, das zweithöchste Beschlussorgan des Verbandes zur Kenntnis, dass die Kultusministerin die Gleichsetzung einer Deputatsstunde mit einer Zeitstunde akzeptiert.
Trotz eines erst kürzlich wieder bekräftigten Versprechens von Kultusministerin Schick, die riesige Bugwelle von Überstunden an Gymnasien schrittweise abzubauen, sollen Lehrerinnen und Lehrer nun mit einer weiteren Zusatzstunde belastet werden. Woche für Woche werden bereits jetzt weit über 20000 Überstunden geleistet, um den von der Landesregierung zu verantwortenden chronischen Lehrermangel an unseren Gymnasien so gut es geht abzufedern. Dies hat eine Umfrage des Philologenverbands zu Beginn des laufenden Schuljahres bestätigt.
Die Mitglieder des Hauptvorstandes des PhV BW stellen fest: Es besteht eine Überstundenbugwelle von mehr als 20400 Wochenstunden, was rund 860 Lehrerstellen entspricht. Kolleginnen und Kollegen haben ein Anrecht auf Ausgleich der geleisteten Überstunden jeweils im darauf folgenden Schuljahr. Es ist ein Entgegenkommen, wenn Lehrkräfte auf diesen zeitnahen Ausgleich verzichten, um die Unterrichtversorgung und nicht zuletzt die Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs zu sichern. Die Überstundenbugwelle ist in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Mehrfach gab es Zusagen von Ministeriumsseite, dass ab 2012 schrittweise ein Ausgleich erfolgen soll, wenn der doppelte Abiturientenjahrgang die Gymnasien verlassen hat. Der Hauptvorstand des PhV BW muss jetzt fassungslos erkennen, dass alles leere Versprechungen und Zusagen sind, wenn die Landesregierung wie angekündigt ein Vorgriffstundenmodell im Lehrerbereich tatsächlich umsetzen wird.
Wenn jetzt Lehrkräfte ab 2011 bis zum Alter von vierzig Jahren wöchentlich jeweils eine Unterrichtsstunde mehr unterrichten sollen und gleichzeitig ein erster Einstieg in die Rückgabe der bislang angehäuften Überstunden in Aussicht gestellt wird, so bedeutet dies praktisch nur ein Umschichten der bereits geleisteten Überstunden auf die jüngeren bis zu vierzig Jahre alten Kolleginnen und Kollegen.
Angesichts der riesigen Überstundenbugwelle von 20400 Wochenstunden, d.h. 860 Lehrerstellen, muss man sich auch die Größenordnung der geplanten Maßnahme bewusst machen: Etwa 40% der Lehrkräfte an Gymnasien sind bis zu vierzig Jahr alt, also insgesamt rund 8800 Lehrerinnen und Lehrer, die dann ab 2011 jeweils eine Wochenstunde zusätzlich unterrichten müssen. Dies sind dann 352 Lehrerstellen, die im kommenden Schuljahr weniger besetzt werden müssen. Oder soll ein Teil der Stunden doch für den Abbau der Überstundenbugwelle eingesetzt werden? Dies wäre der Fall, wenn die Kultusministerin einen ersten Einstieg (bei den beruflichen Schulen im Umfang von etwa 100 Deputaten angedeutet) in den Ausgleich von Überstunden plant.
Kolleginnen und Kollegen, die bisher bereits in großem Ausmaß Überstunden geleistet haben, steht ein Ausgleich für die über die Unterrichtsverpflichtung hinausgehende geleistete Arbeit zu. Dieser Ausgleich darf aber nicht auf Kosten von Mehrarbeit anderer Lehrkräfte erfolgen. Lehrerinnen und Lehrer bis zum Alter von vierzig Jahren, insbesondere Berufsanfänger dürfen nicht weiter zusätzlich belastet werden.
Alle Vollzeit-Lehrkräfte sind mit ihrem 25-Stunden-Deputat schon übermäßig ausgelastet. Ihnen darf nicht über viele Jahre hinweg eine sechsundzwanzigste Stunde verordnet werden, deren Ausgleich dann in ferner Zukunft vielleicht nach etwa fünfzehn Jahren zu erwarten ist. Dies gilt auch für Teilzeit-Lehrkräfte (in der Altersgruppe bis vierzig Jahren über die Hälfte), die ja aus jeweils gutem Grund ihren Lehrauftrag reduziert haben.
Die beabsichtigte Maßnahme basiert auf einer völligen Verkennung der in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegenen Arbeitsbelastung der Lehrkräfte an unseren Gymnasien. Die Mitglieder des Hauptvorstandes des PhV BW sehen hierin einen Verstoß gegen die Fürsorgeverpflichtung des Dienstherrn. Der Hauptvorstand des PhV BW wendet sich daher entschieden gegen die Umsetzung eines solchen Vorgriffsstundenmodells und fordert die Kultusministerin auf, sich in der Landesregierung gegen diese ungerechte Sparmaßnahme einzusetzen.
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Bild des PhV BW-Vorsitzenden Bernd Saur