Lehrermobbing im Internet behindert Erziehungsarbeit an den Schulen

11. Juni 2007

11.06.2007 / 1811 — 20–07

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg:

Lehrer-Mob­bing im Inter­net behin­dert
die Erziehungsar­beit an den Schulen

“Lehrer sind wed­er zim­per­lich noch mimosen­haft; sie sind es gewohnt, mit her­ber Kri­tik bis hin zu per­sön­lichen Belei­di­gun­gen und üblen Dif­famierun­gen und Vorurteilen des Lehrer-Berufs­bildes zu leben; Gren­zen gibt es jedoch, wenn die Per­sön­lichkeit­srechte durch den Miss­brauch der Namen einzel­ner Kol­legin­nen und Kol­le­gen im Inter­net sys­tem­a­tisch und für jeden ein­se­hbar ver­let­zt wer­den”, so der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW). “Wenn Schüler wegen schlechter Beno­tung oder Maßregelung ihres Ver­hal­tens im Unter­richt ihren Frust an Lehrern im Inter­net aus­to­ben kön­nen, Lehrkräfte öffentlich und fol­gen­los benoten und sog­ar denun­zieren dür­fen, wenn Lehrer ohne die Möglichkeit ein­er Gegen­darstel­lung und unter Ver­nach­läs­si­gung des Dat­en- und Per­so­n­en­schutzes über den Bere­ich der Schulöf­fentlichkeit hin­aus anonym der all­ge­meinen Lächer­lichkeit preis­gegeben wer­den dür­fen, dann hört der Spaß wirk­lich auf; dann ver­let­zen Schüler ihre Pflicht­en, die sich aus dem Schul­ver­hält­nis ergeben; dann vergiften sie durch Lehrer-Mob­bing das Schulk­li­ma und behin­dern mas­siv den Erziehungsauf­trag der Schule”, so PhV-Chef Wurster.

Wurster weist in diesem Zusam­men­hang auf einen Beschluss des Ver­wal­tungs­gerichts Han­nover vom 7. Juni 2006. Darin heißt es u.a., dass die Per­sön­lichkeit­srechte aller am Schulleben Beteiligter zu beacht­en seien, mithin auch die der Lehrer. Auch ein­er Lehrkraft ste­ht also das Grun­drecht zu, selb­st über Preis­gabe, Ver­wen­dung und Weit­er­ver­bre­itung ihres Namens im Zusam­men­hang mit Mei­n­ungsäußerun­gen und anderen Auftrit­ten in der Öffentlichkeit zu bes­tim­men. Wo bleiben Dat­en- und Per­so­n­en­schutz, der auch bei der Eval­u­a­tion der Schulen einzuhal­ten ist, wenn Schüler ihre Lehrer öffentlich und anonym denun­zieren kön­nen?
Zu fra­gen ist auch: Welchen Wert hat dann beispiel­sweise noch die Notenge­bung als wichtige Rück­mel­dung für den Leis­tungs­stand eines Schülers, wenn Lehrer bei der Ver­gabe nicht ver­mei­d­bar­er schlechter Noten mit pauschalen Verunglimp­fun­gen rech­nen müssen?

Lehrer haben einen Lehr- u n d einen Erziehungsauf­trag. “Darunter ver­ste­hen wir auch die Erziehung junger Men­schen, Ver­ant­wor­tung zu tra­gen für das eigene Han­deln — unter Berück­sich­ti­gung und Ein­hal­tung demokratis­ch­er Spiel­regeln.” “Die Möglichkeit, anonym im Inter­net Lehrer-Mob­bing zu betreiben”, so der PhV-Lan­desvor­sitzende Karl-Heinz Wurster, “wirkt diesem Erziehungsauf­trag mas­siv ent­ge­gen.”

Der Philolo­gen­ver­band appel­liert an Poli­tik und Medi­en, an einem fairen und offe­nen Umgang aller am Schulleben Beteiligter mitzuwirken und es nicht zuzu­lassen, dass ein über­wiegend gutes Schulk­li­ma durch anonym veröf­fentlichte unfaire und ver­let­zende Dif­famierun­gen einzel­ner Lehrer getrübt wird.

Down­loads:
Pressemit­teilung als Word-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Karl-Heinz Wurster

 

 

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