Philologenverband lehnt flexibles Deputat für Gymnasiallehrer ab

31. August 2005

31.8.2005 / 1811 — 22–05

Philolo­gen­ver­band lehnt flex­i­bles Dep­u­tat für Gym­nasiallehrer ab

PhV: Bei neuen Arbeit­szeit­mod­ellen ist Vor­sicht geboten!

Die Änderung der Ver­wal­tungsvorschrift über die Arbeit­szeit der Lehrer, die seit 1. August 2005 in Kraft ist, ist nach Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­bands Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) nicht geeignet, der unter­schiedlichen Arbeits­be­las­tung von Lehrkräften an Gym­na­si­um Rech­nung zu tra­gen. „Wir sind gegen das so genan­nte „Band­bre­it­en­mod­ell“ oder „Spreizdep­u­tat“, das ange­blich die Trans­parenz der von den Lehrkräften erbracht­en Arbeit erhöhen und einen gerecht­en Aus­gle­ich der unter­schiedlichen Belas­tun­gen der Lehrkräfte ermög¬lichen soll. Denn: Bei kon­se­quenter Umset­zung dieser Regelung hät­ten beispiel­sweise einzelne gym­nasiale Lehrkräfte eine höhere Pflicht­stun­den­zahl als manche Lehrkräfte an Grund­schulen. Die zu Recht vor vie­len Jahrzehn­ten einge­führten schu­lart­spez­i­fis­chen Dep­u­tate wären so de fac­to aufgelöst“, so der PhV-Lan­desvor­sitzende Karl-Heinz Wurster.

Um zu ein­er größeren Arbeit­szeit­gerechtigkeit zu gelan­gen, ist es für den Philolo­gen­ver­band lediglich vorstell­bar, das Dep­u­tat von beson­ders belasteten Lehrkräften aus einem zu schaf­fend­en Pool von Anrech­nungsstun­den abzusenken. Der Philolo­gen­ver­band hat­te die Ver­wal­tungsvorschrift bere­its zu einem Zeit­punkt abgelehnt, als sie noch als Entwurf zur Diskus­sion stand. Für den PhV ist es nicht nachvol­lziehbar, warum die kri­tis­chen Argu­mente vom Kul­tus­min­is­teri­um nicht berück­sichtigt wur­den.

Der PhV hat­te die Änderung der Ver­wal­tungsvorschrift über die Arbeit­szeit der Lehrer u.a. aus fol­gen­den Grün­den abgelehnt:

  • Durch die Schaf­fung der unter juris­tis­chen Aspek­ten frag­würdi­gen Abweichungs¬möglichkeit vom Dep­u­tat um bis zu zwei Wochen­stun­den nach oben bzw. nach unten wird der Beliebigkeit im Umgang mit der Lehrerar­beit­szeit Tür und Tor geöffnet und den Schulleitun­gen eine schwere Ver­ant­wor­tung aufge­bürdet.
  • Selb­st bei ein­er Ein­beziehung der Gesamtlehrerkon­ferenz an den Schulen beste­ht die Gefahr, dass in den Kol­legien Unfrieden entste­ht und das Kli­ma in den Kol­legien neg­a­tiv bee­in­flusst wird.
  • Die in der Ver­wal­tungsvorschrift teil­weise nicht über­prüf­baren Kri­te­rien für eine Auf­s­tock­ung oder Reduzierung von Dep­u­tat­en (wie Schülerzahl, Klassen­stufe, Kor­rek­tu­raufwand, hoher Zeitaufwand für außerun­ter­richtliche Ver­anstal­tun­gen) kön­nen zu ein­er Ver­let­zung des Gle­ich­heits­grund­satzes führen.
  • Die Mehrbe­las­tung einzel­ner Lehrkräfte als Bedin­gung für eine Absenkung des Dep­u­tats ander­er Lehrkräfte stellt eine arbeit­szeitrechtlich unzuläs­sige Verkop­plung dar.
  • Die Regelung, wie bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ver­fahren wer­den soll, ist zu unge­nau und unbes­timmt.
  • Eine Erhöhung des Dep­u­tats im Einzelfall auf bis zu 27 Wochen­stun­den hält der PhV für rechtswidrig, da der zuläs­sige Arbeit­szeitrah­men über­schrit­ten wird.

Arbeit­szeitregelun­gen und so genan­nte Lehrer-Arbeit­szeit­mod­elle, die unter der Prämisse von Kosten­neu­tral­ität ange­blich mehr Arbeit­szeit­gerechtigkeit ver­sprechen, in Wirk­lichkeit aber zu weit­eren „ver­steck­ten“ Arbeit­szeitver­längerun­gen führen, sind für den Philolo­gen­ver­band nicht akzept­abel. Vor der Instal­la­tion neuer Lehrer-Arbeit­szeit­mod­elle sei deshalb äußer­ste Vor­sicht geboten.

„Wir hof­fen, dass die gym­nasialen Schulleitun­gen die Ver­wal­tungsvorschrift in diesem sen­si­blen Bere­ich nicht umset­zen“, so Wurster abschließend.

 

 

 

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