Philologenverband lehnt flexibles Deputat für Gymnasiallehrer ab
31. August 2005
31.8.2005 / 1811 — 22–05
Philologenverband lehnt flexibles Deputat für Gymnasiallehrer ab
PhV: Bei neuen Arbeitszeitmodellen ist Vorsicht geboten!
Die Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Arbeitszeit der Lehrer, die seit 1. August 2005 in Kraft ist, ist nach Auffassung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) nicht geeignet, der unterschiedlichen Arbeitsbelastung von Lehrkräften an Gymnasium Rechnung zu tragen. „Wir sind gegen das so genannte „Bandbreitenmodell“ oder „Spreizdeputat“, das angeblich die Transparenz der von den Lehrkräften erbrachten Arbeit erhöhen und einen gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Lehrkräfte ermög¬lichen soll. Denn: Bei konsequenter Umsetzung dieser Regelung hätten beispielsweise einzelne gymnasiale Lehrkräfte eine höhere Pflichtstundenzahl als manche Lehrkräfte an Grundschulen. Die zu Recht vor vielen Jahrzehnten eingeführten schulartspezifischen Deputate wären so de facto aufgelöst“, so der PhV-Landesvorsitzende Karl-Heinz Wurster.
Um zu einer größeren Arbeitszeitgerechtigkeit zu gelangen, ist es für den Philologenverband lediglich vorstellbar, das Deputat von besonders belasteten Lehrkräften aus einem zu schaffenden Pool von Anrechnungsstunden abzusenken. Der Philologenverband hatte die Verwaltungsvorschrift bereits zu einem Zeitpunkt abgelehnt, als sie noch als Entwurf zur Diskussion stand. Für den PhV ist es nicht nachvollziehbar, warum die kritischen Argumente vom Kultusministerium nicht berücksichtigt wurden.
Der PhV hatte die Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Arbeitszeit der Lehrer u.a. aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Durch die Schaffung der unter juristischen Aspekten fragwürdigen Abweichungs¬möglichkeit vom Deputat um bis zu zwei Wochenstunden nach oben bzw. nach unten wird der Beliebigkeit im Umgang mit der Lehrerarbeitszeit Tür und Tor geöffnet und den Schulleitungen eine schwere Verantwortung aufgebürdet.
- Selbst bei einer Einbeziehung der Gesamtlehrerkonferenz an den Schulen besteht die Gefahr, dass in den Kollegien Unfrieden entsteht und das Klima in den Kollegien negativ beeinflusst wird.
- Die in der Verwaltungsvorschrift teilweise nicht überprüfbaren Kriterien für eine Aufstockung oder Reduzierung von Deputaten (wie Schülerzahl, Klassenstufe, Korrekturaufwand, hoher Zeitaufwand für außerunterrichtliche Veranstaltungen) können zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes führen.
- Die Mehrbelastung einzelner Lehrkräfte als Bedingung für eine Absenkung des Deputats anderer Lehrkräfte stellt eine arbeitszeitrechtlich unzulässige Verkopplung dar.
- Die Regelung, wie bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften verfahren werden soll, ist zu ungenau und unbestimmt.
- Eine Erhöhung des Deputats im Einzelfall auf bis zu 27 Wochenstunden hält der PhV für rechtswidrig, da der zulässige Arbeitszeitrahmen überschritten wird.
Arbeitszeitregelungen und so genannte Lehrer-Arbeitszeitmodelle, die unter der Prämisse von Kostenneutralität angeblich mehr Arbeitszeitgerechtigkeit versprechen, in Wirklichkeit aber zu weiteren „versteckten“ Arbeitszeitverlängerungen führen, sind für den Philologenverband nicht akzeptabel. Vor der Installation neuer Lehrer-Arbeitszeitmodelle sei deshalb äußerste Vorsicht geboten.
„Wir hoffen, dass die gymnasialen Schulleitungen die Verwaltungsvorschrift in diesem sensiblen Bereich nicht umsetzen“, so Wurster abschließend.