PhV fordert rasche Umsetzung des Urteils zur Reisekostenerstattung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen

12. Januar 2018

 

12. Jan­u­ar 2018
Az. 1811 / 2018 – 01

• Gericht­surteil stützt langjährige Sichtweise des Ver­ban­des, dass Reisekosten­er­stat­tung für Lehrkräfte (ins­beson­dere für Über­nach­tun­gen) viel zu niedrig und nicht geset­zeskon­form ist
• PhV BW-Vor­sitzen­der Bernd Saur: „Skan­dal, dass erst eine Gericht­sentschei­dung nötig ist, um den Kol­legin­nen und Kol­le­gen das zu erstat­ten, was ihnen an Kosten ent­standen ist.“
• Wäre das Kul­tus­min­is­teri­um auf die Forderun­gen des Ver­ban­des einge­gan­gen, hätte es jet­zt nicht bescheinigt bekom­men, gegen die Für­sorgepflicht für seine Lehrkräfte und gegen Geset­ze ver­stoßen zu haben
• PhV BW fordert nun das Kul­tus­min­is­teri­um auf, nicht in Beru­fung zu gehen und auch Lehrkräften (wie allen anderen Beamten) Aufwandsvergü­tun­gen für Über­nach­tun­gen entsprechend der notwendi­gen Mehraus­la­gen zu gewähren

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg begrüßt aus­drück­lich das am 14. Dezem­ber 2017 ergan­gene und nun veröf­fentlichte Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts Stuttgart hin­sichtlich der Gewährung von Reisekosten ein­er Lehrkraft. Das Gericht hob einen ergan­genen Bescheid auf und verurteilte das Kul­tus­min­is­teri­um zu ein­er Nachzahlung. In seinen Aus­führun­gen urteilte das Gericht, dass eine Ver­wal­tungsvorschrift aus dem Jahr 2002, die besagt, dass Lehrkräften statt des im Lan­desreisekostenge­setz vorge­se­henen Über­nach­tungs­geldes bei Dien­streisen nur eine Aufwandsvergü­tung in Höhe von 18€ gewährt wird, nicht dem Erforder­nis genügt, dass sich Aufwandsvergü­tun­gen an den notwendi­gen Mehraus­la­gen zu bemessen haben.

„Für die Summe von sage und schreibe 18€, die somit gewährt wurde, unab­hängig von den real ent­stande­nen Unkosten für Über­nach­tun­gen bei Schul­fahrten, kann man heutzu­tage nicht ein­mal ein Bett im Matratzen­lager bekom­men“, so Bernd Saur, der Vor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des. „Viele Kol­legin­nen und Kol­le­gen haben aber weit­er­hin zahlre­iche Stu­di­en­fahrten, Schüler­aus­tausche, Exkur­sio­nen und andere außerun­ter­richtliche Ver­anstal­tun­gen durchge­führt und dabei draufgezahlt. Ihr päd­a­gogis­ches Ethos ver­bot es ihnen, Fahrten zu stre­ichen, weil das Geld nicht reichte. Dies wurde vom Dien­s­ther­rn scham­los aus­genutzt. Jet­zt bekommt er die Quit­tung. Es ist ein Skan­dal, dass man erst vor Gericht gehen muss, um eine voll­ständi­ge Erstat­tung der Unkosten zu bekom­men“, so Saur weit­er.

Deshalb war es eine langjährige Forderung des Ver­ban­des, dass das Kul­tus­min­is­teri­um endlich auch diesen Aspekt der Arbeit der Lehrkräfte gebührend anerken­nt und den Lehrkräften wie allen anderen Beamten die gesamten Über­nach­tungskosten erstat­tet. „Hätte das Kul­tus­min­is­teri­um früher auf den Ver­band gehört und seine Argu­men­ta­tion ernst genom­men, hätte es jet­zt nicht vom Gericht bestätigt bekom­men, dass die entsprechende Ver­wal­tungsvorschrift und Regelung der Für­sorgepflicht, dem Reisekostenge­setz und sog­ar der Ver­fas­sung wider­spricht. Das sollte dem Kul­tus­min­is­teri­um zu denken geben“, so der Vor­sitzende.

„Der Philolo­gen­ver­band fordert nun das Kul­tus­min­is­teri­um auf, nicht in Beru­fung zu gehen und das Urteil zum Anlass zu nehmen, auch Lehrkräften Über­nach­tungs­gelder bzw. Aufwandsvergü­tun­gen für Über­nach­tun­gen zu gewähren, die die tat­säch­lich ent­stande­nen Kosten erset­zen. Es ist eben­falls nicht einzuse­hen, warum auch Tagegelder nicht in voller Höhe aus­bezahlt wer­den. Auch das sollte kor­rigiert wer­den“, so Saur abschließend.

* * *

An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt über 8.700 im Ver­band organ­isierte Lehrerin­nen und Lehrer an den 446 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des. Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

Im Sinne unserer Mitglieder verwendet diese Webseite bis auf einen technisch notwendigen Cookie keine Cookies. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen