PhV fordert rasche Umsetzung des Urteils zur Reisekostenerstattung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen
12. Januar 2018
12. Januar 2018
Az. 1811 / 2018 – 01
• Gerichtsurteil stützt langjährige Sichtweise des Verbandes, dass Reisekostenerstattung für Lehrkräfte (insbesondere für Übernachtungen) viel zu niedrig und nicht gesetzeskonform ist
• PhV BW-Vorsitzender Bernd Saur: „Skandal, dass erst eine Gerichtsentscheidung nötig ist, um den Kolleginnen und Kollegen das zu erstatten, was ihnen an Kosten entstanden ist.“
• Wäre das Kultusministerium auf die Forderungen des Verbandes eingegangen, hätte es jetzt nicht bescheinigt bekommen, gegen die Fürsorgepflicht für seine Lehrkräfte und gegen Gesetze verstoßen zu haben
• PhV BW fordert nun das Kultusministerium auf, nicht in Berufung zu gehen und auch Lehrkräften (wie allen anderen Beamten) Aufwandsvergütungen für Übernachtungen entsprechend der notwendigen Mehrauslagen zu gewähren
Der Philologenverband Baden-Württemberg begrüßt ausdrücklich das am 14. Dezember 2017 ergangene und nun veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart hinsichtlich der Gewährung von Reisekosten einer Lehrkraft. Das Gericht hob einen ergangenen Bescheid auf und verurteilte das Kultusministerium zu einer Nachzahlung. In seinen Ausführungen urteilte das Gericht, dass eine Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2002, die besagt, dass Lehrkräften statt des im Landesreisekostengesetz vorgesehenen Übernachtungsgeldes bei Dienstreisen nur eine Aufwandsvergütung in Höhe von 18€ gewährt wird, nicht dem Erfordernis genügt, dass sich Aufwandsvergütungen an den notwendigen Mehrauslagen zu bemessen haben.
„Für die Summe von sage und schreibe 18€, die somit gewährt wurde, unabhängig von den real entstandenen Unkosten für Übernachtungen bei Schulfahrten, kann man heutzutage nicht einmal ein Bett im Matratzenlager bekommen“, so Bernd Saur, der Vorsitzende des Philologenverbandes. „Viele Kolleginnen und Kollegen haben aber weiterhin zahlreiche Studienfahrten, Schüleraustausche, Exkursionen und andere außerunterrichtliche Veranstaltungen durchgeführt und dabei draufgezahlt. Ihr pädagogisches Ethos verbot es ihnen, Fahrten zu streichen, weil das Geld nicht reichte. Dies wurde vom Dienstherrn schamlos ausgenutzt. Jetzt bekommt er die Quittung. Es ist ein Skandal, dass man erst vor Gericht gehen muss, um eine vollständige Erstattung der Unkosten zu bekommen“, so Saur weiter.
Deshalb war es eine langjährige Forderung des Verbandes, dass das Kultusministerium endlich auch diesen Aspekt der Arbeit der Lehrkräfte gebührend anerkennt und den Lehrkräften wie allen anderen Beamten die gesamten Übernachtungskosten erstattet. „Hätte das Kultusministerium früher auf den Verband gehört und seine Argumentation ernst genommen, hätte es jetzt nicht vom Gericht bestätigt bekommen, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift und Regelung der Fürsorgepflicht, dem Reisekostengesetz und sogar der Verfassung widerspricht. Das sollte dem Kultusministerium zu denken geben“, so der Vorsitzende.
„Der Philologenverband fordert nun das Kultusministerium auf, nicht in Berufung zu gehen und das Urteil zum Anlass zu nehmen, auch Lehrkräften Übernachtungsgelder bzw. Aufwandsvergütungen für Übernachtungen zu gewähren, die die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzen. Es ist ebenfalls nicht einzusehen, warum auch Tagegelder nicht in voller Höhe ausbezahlt werden. Auch das sollte korrigiert werden“, so Saur abschließend.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden über 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt über 8.700 im Verband organisierte Lehrerinnen und Lehrer an den 446 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes. Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.