AKA-Info 3/2018: Volle Vergütung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen
12. September 2018
Voraussetzungen für die Zahlung der vollen Bezüge bei einer ganz- oder mehrtägigen auswärtigen außerunterrichtlichen Veranstaltung sind (vgl. Kultus und Unterricht, Jahrgang 2003, S. 16):
• Die AUV findet außerhalb des Schulgeländes u. der (Schul-)Sportanlagen statt.
• Die Veranstaltung dauert mindestens 8 Zeitstunden am Tag.
• Der Antrag wurde fristgerecht geltend gemacht, also innerhalb von 6 Monaten (§ 37 Abs.1 TV‑L).
Für die Antragstellung bei AUV/Klassenfahrten stehen Ihnen u.a. zur Verfügung: ein Formular des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart, ein Formular des RP Karlsruhe u. ein Formular des PhV BW – jeweils unter:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Schulformulare/Formulare » Suchfunktion: 02/08–2.8.900
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt7/Schulformulare/Formulare/Klassenfahrt_03415003.doc
Sie müssen jeweils u. a. Ihr zuständiges Regierungspräsidium eintragen.
Sie können den Antrag auch (zunächst) formlos stellen, auf jeden Fall immer auf dem Dienstweg.
Zu beachten: Zusätzlich steht der Lehrkraft i. A. bei Klassenfahrten die volle Reisekostenvergütung zu.1)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr AKA PhV BW
—
1) Siehe hierzu das AKA-Info Nr. 2/2018: Volle Reisekostenvergütung für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis bei Klassenfahrten