AKA-Info 3/2018: Volle Vergütung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen

12. September 2018

Voraussetzungen für die Zahlung der vollen Bezüge bei einer ganz- oder mehrtägigen auswärtigen außerunterrichtlichen Veranstaltung sind (vgl. Kultus und Unterricht, Jahrgang 2003, S. 16):

• Die AUV findet außerhalb des Schulgeländes u. der (Schul-)Sportanlagen statt.
• Die Veranstaltung dauert mindestens 8 Zeitstunden am Tag.
• Der Antrag wurde fristgerecht geltend gemacht, also innerhalb von 6 Monaten (§ 37 Abs.1 TV-L).

Für die Antragstellung bei AUV/Klassenfahrten stehen Ihnen u.a. zur Verfügung: ein Formular des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart, ein Formular des RP Karlsruhe u. ein Formular des PhV BW – jeweils unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Schulformulare/Formulare >> Suchfunktion: 02/08-2.8.900

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt7/Schulformulare/Formulare/Klassenfahrt_03415003.doc

Formular des PhV BW

Sie müssen jeweils u. a. Ihr zuständiges Regierungspräsidium eintragen.

Sie können den Antrag auch (zunächst) formlos stellen, auf jeden Fall immer auf dem Dienstweg.

Zu beachten: Zusätzlich steht der Lehrkraft i. A. bei Klassenfahrten die volle Reisekostenvergütung zu.1)

Mit freundlichen Grüßen
Ihr AKA PhV BW

1) Siehe hierzu das AKA-Info Nr. 2/2018: Volle Reisekostenvergütung für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis bei Klassenfahrten

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