AKA-Info 3/2018: Volle Vergütung bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen

12. September 2018

Voraus­set­zun­gen für die Zahlung der vollen Bezüge bei ein­er ganz- oder mehrtägi­gen auswär­ti­gen außerun­ter­richtlichen Ver­anstal­tung sind (vgl. Kul­tus und Unter­richt, Jahrgang 2003, S. 16):

• Die AUV find­et außer­halb des Schul­gelän­des u. der (Schul-)Sportanlagen statt.
• Die Ver­anstal­tung dauert min­destens 8 Zeit­stun­den am Tag.
• Der Antrag wurde frist­gerecht gel­tend gemacht, also inner­halb von 6 Monat­en (§ 37 Abs.1 TV‑L).

Für die Antrag­stel­lung bei AUV/Klassenfahrten ste­hen Ihnen u.a. zur Ver­fü­gung: ein For­mu­lar des Regierung­sprä­sid­i­ums (RP) Stuttgart, ein For­mu­lar des RP Karl­sruhe u. ein For­mu­lar des PhV BW – jew­eils unter:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Schulformulare/Formulare » Such­funk­tion: 02/08–2.8.900

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt7/Schulformulare/Formulare/Klassenfahrt_03415003.doc

For­mu­lar des PhV BW

Sie müssen jew­eils u. a. Ihr zuständi­ges Regierung­sprä­sid­i­um ein­tra­gen.

Sie kön­nen den Antrag auch (zunächst) form­los stellen, auf jeden Fall immer auf dem Dienst­weg.

Zu beacht­en: Zusät­zlich ste­ht der Lehrkraft i. A. bei Klassen­fahrten die volle Reisekosten­vergü­tung zu.1)

Mit fre­undlichen Grüßen
Ihr AKA PhV BW

1) Siehe hierzu das AKA-Info Nr. 2/2018: Volle Reisekosten­vergü­tung für Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis bei Klassen­fahrten

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