Pressemitteilung des Philologenverbandes Baden-Württemberg (PhV BW) zur Anweisung des Kultusministeriums (KM), außerunterrichtliche Veranstaltungen ab sofort nur noch im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel zu genehmigen
12. November 2018
Das Kultusministerium reagiert auf das Reisekosten-Urteil des BVerwG mit einer rigorosen Begrenzung des Angebots an außerschulischen Veranstaltungen (AUV). Die Schulleiter wurden landesweit aufgefordert, außerunterrichtliche Veranstaltungen nur noch im Rahmen der vorhandenen schulischen Etats zu genehmigen. Da Lehrkräfte aufgrund des aktuellen Urteils des BVerwG nicht mehr — wie bisher — auf die ihnen zustehenden Reisekosten (teil-)verzichten können, bedeutet dies de facto, dass künftig nur noch wenige der üblichen AUV stattfinden können.
Der PhV-Vorsitzende Ralf Scholl fragt: „Ist die Einhaltung der ohnehin viel zu geringen Reisekosten-Etats und das Sparen wirklich wichtiger als die Durchführung der traditionellen und pädagogisch wichtigen außerschulischen Veranstaltungen?
Bedeutet das Verbot des Verzichts auf Reisekosten, dass künftig auch die Schüleraustausche gefährdet sein werden?” — Diese werden zwar aus anderen Etat-Töpfen finanziert, die Lehrkräfte haben aber auch bei Austausch-Maßnahmen bisher nie alle Reisekosten erstattet bekommen.
Zur Information für die Redaktionen:
An einem dreizügigen Gymnasium umfasst der Jahres-Etat für AUV ca. 2000 bis 2800 € für die ganze Schule.
Davon sind die Kosten aller Lehrkräfte für sämtliche außerunterrichtliche Veranstaltungen zu bestreiten, insbesondere:
• die verpflichtenden Landschulheime, die allein jährliche Reisekosten von mindestens 1800 € verursachen. (Drei Klassen mit je zwei Lehrkräften à ca. 300 €.)
• die Studienfahrten in der gymnasialen Oberstufe
• sämtliche Tagesbesuche bei außerschulischen Lernorten wie Museen und Ausstellungen, Theaterbesuche, Schülerwettbewerbe usw.
Nach Einschätzung des Philologenverbandes wäre mindestens eine Verdoppelung der Reisekosten-Etats der Schulen notwendig, um die außerunterrichtlichen Veranstaltungen künftig wenigstens annähernd im gleichen Umfang wie bisher üblich aufrecht zu erhalten.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden über 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt mit rund 9.000 im Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der ca. 30.000 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.