Ein Wegfall der Benotung schmälert den Stellenwert von Vergleichsarbeiten nicht!

22. Oktober 2008

22.10.2008 / 1811 — 41–08

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) zur geplanten Neuregelung der Ver­gle­ich­sar­beit­en:

Bernd Saur: “Ein Weg­fall der Beno­tung schmälert den Stel­len­wert von Ver­gle­ich­sar­beit­en nicht!”

“Ver­gle­ich­sar­beit­en erlauben Schülern, Lehrern und der Schule eine Stan­dortbes­tim­mung. Sie geben Auf­schluss darüber, wo man im Gel­tungs­bere­ich des Bil­dungs­plans ste­ht und wie nach­haltig das Gel­ernte ver­ankert wurde”, so der Kom­men­tar des Lan­desvor­sitzen­den des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Bernd Saur, zu ein­er von Kul­tus­min­is­ter Rau gegenüber dem SWR gemacht­en Äußerung, dass die zen­tralen Ver­gle­ich­sar­beit­en an den Schulen vom Schul­jahr 2009/10 an nicht mehr benotet wer­den sollen.

Der nun­mehr gefasste Beschluss, wonach die in den Ver­gle­ich­sar­beit­en erziel­ten Noten nicht mehr ins Zeug­nis ein­fließen wer­den, ändere hier­an nichts, sagt Ver­band­schef Saur und stellt fest, dass für die Zeug­nis­noten und für die Ver­set­zung kün­ftig wieder allein die vom Fach­lehrer erteil­ten Noten maßge­blich seien. Der Fach­lehrer unter­richte und begleite die Schüler ein ganzes Schul­jahr lang, er sei und bleibe “die pro­fes­sionelle und ver­lässliche Instanz” für die Bew­er­tung der Schüler­leis­tun­gen. Seine Beurteilung beruhe auf ein­er Langzeit­beobach­tung, “die von fach­lich­er Kom­pe­tenz und päd­a­gogis­chem Gespür geprägt ist.” Saur stellt in diesem Zusam­men­hang her­aus, dass die bish­eri­gen Ergeb­nisse der Ver­gle­ich­sar­beit­en die hohe Pro­fes­sion­al­ität der Lehrkräfte an unseren Gym­nasien bestätigt hät­ten.

Die Ver­lagerung der Ver­gle­ich­sar­beit­en auf den Beginn der Klassen sieben und neun eröffne nach Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­ban­des auch eine neue Per­spek­tive: Die Fach­lehrer übernehmen eine neue Klasse meist für die Dauer von zwei Schul­jahren und kön­nen zu Beginn dieses Lern­ab­schnitts mit Hil­fe der Ver­gle­ich­sar­beit­en eine Lern­stand­ser­he­bung durch­führen. Eventuelle Lern­de­fizite kön­nen erkan­nt und bei der Konzep­tion des Unter­richts berück­sichtigt wer­den.

“Die Neuregelung bein­hal­tet also zusät­zlich zur Erken­nt­nis darüber, was in der Ver­gan­gen­heit gel­ernt wurde, eine wertvolle Gestal­tungsmöglichkeit für die Zukun­ft. Unsere Lehrkräfte wer­den auch diese Regelung best­möglich zum Wohle ihrer Schüler nutzen”, sagt Saur und richtet an das Kul­tus­min­is­teri­um den Wun­sch, diese Neuregelung der Ver­gle­ich­sar­beit­en nicht bald schon wieder über Bord zu wer­fen. “Alle am Schulleben Beteiligten soll­ten sich auf ein Min­dest­maß an Kon­ti­nu­ität an den Bil­dung­sein­rich­tun­gen des Lan­des ver­lassen kön­nen.”

www.phv-bw.de

Down­loads:
Pressemit­teilung als Word-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Bernd Saur

 

 

 

 

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