Pressemitteilung des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zu digitalen Endgeräten für Schulen

26. Juni 2020

· Philologenverband fordert schnelle Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten
· PhV-Vorsitzender Ralf Scholl „Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat Anspruch auf ein Dienst-Notebook oder ‑Tablet“
· Auch die Wartung der Geräte muss endlich systematisch übernommen werden

„Das Land und die Schul­träger müssen die Lehrkräfte in Baden-Würt­tem­berg schnell­st­möglich mit dig­i­tal­en Endgeräten ausstat­ten“, fordert Ralf Scholl, der Lan­desvor­sitzende des Ver­bands der Gym­nasiallehrkräfte. „Möglichst schon im Sep­tem­ber 2020, spätestens aber zum Ende des 1. Schul­hal­b­jahrs 2020/2021 muss jed­er Lehrerin und jedem Lehrer ein Dienst-Note­book oder ‑Tablet als Arbeits­gerät zur Ver­fü­gung ste­hen.“

Das Fern­ler­nen im März hätte gar nicht begin­nen kön­nen, wenn die Lehrkräfte nicht bere­itwillig ihre pri­vat­en Geräte dafür einge­set­zt hät­ten.

Das Land wird jet­zt 300.000 Schüler im Rah­men eines „Sofor­t­ausstat­tung­spro­gramms“ in Höhe von 130 Mio. Euro lei­h­weise mit dig­i­tal­en Endgeräten aus­rüsten — zum neuen Schul­jahr. Dies wird vom PhV BW begrüßt. „Ich frage mich aber schon, welchen Sinn es hat, Schüler mit Com­put­ern auszus­tat­ten, wenn den Lehrern keine zur Ver­fü­gung ste­hen. Das ist ja ein echter Schwaben­stre­ich“, betont der PhV-Vor­sitzende. „Auch die Lehrkräfte sind seit März zwin­gend auf die Ver­wen­dung dig­i­taler Endgeräte angewiesen, und es kann nicht sein, dass sie – trotz der damit ein­herge­hen­den Daten­schutzprob­lematik – weit­er ihre pri­vat­en Geräte für dien­stliche Zwecke ein­set­zen müssen“, so Ralf Scholl. „Ich halte es für unab­d­ing­bar, dass alle Lehrerin­nen und Lehrer kün­ftig mit ihren Schülern über dien­stliche Endgeräte rechtssich­er und daten­schutzkon­form kom­mu­nizieren kön­nen“, erk­lärt der PhV-Lan­desvor­sitzende. „Das ist ja wohl das Min­deste, was wir aus der Coro­na-Krise gel­ernt haben soll­ten.“

Das Sofor­t­ausstat­tung­spro­gramm sehe bish­er lediglich „im Einzelfall“ die Aus­gabe schuleigen­er Note­books oder Tablets an Lehrkräfte vor. Da seien andere Bun­deslän­der mit­tler­weile weit­er: So kündigte beispiel­sweise Nor­drhein-West­falen am 24.06.2020 dig­i­tale Endgeräte für Lehrkräfte und Schüler an.

Zudem sei klar, dass nach dem coro­n­abe­d­ingten Dig­i­tal­isierungss­chub an den Schulen elek­tro­n­is­che Medi­en kün­ftig dauer­haft eine größere Rolle spie­len wür­den. Dafür müssten Land und Kom­munen mit ein­er raschen Ausstat­tung der Lehrkräfte jet­zt auch die notwendi­gen Voraus­set­zun­gen schaf­fen.

Mit der Ver­wal­tung schüler­be­zo­gen­er Dat­en (wie z. B. Noten) auf pri­vat­en Com­put­ern befinde man sich seit Jahren in einem daten­schutzrechtlich äußerst prob­lema­tis­chen Bere­ich. Die Bedin­gun­gen, welche die Lehrerin­nen und Lehrer dafür ein­hal­ten sollen, könne kein Men­sch alle zugle­ich erfüllen. „Hier muss drin­gend Abhil­fe her!“, betont Ralf Scholl. „Zu ein­er guten Infra­struk­tur im Schul­bere­ich gehört zwin­gend auch eine pro­fes­sionelle dig­i­tale Ausstat­tung und Schu­lung der Lehrkräfte sowie der tech­nis­che Sup­port für die Geräte“, so der PhV-Lan­desvor­sitzende. Dass darauf sog­ar ein Recht­sanspruch beste­he, sei ohne­hin klar, da die Geräte mit­tler­weile unumgänglich notwendig seien. Daher müsse jet­zt umge­hend auch ein „Sofor­t­ausstat­tung­spro­gramm“ für die Lehrerin­nen und Lehrer aufgelegt wer­den.

Darüber hin­aus muss der Sup­port der schulis­chen Endgeräte im Land nach Ansicht des Philolo­gen­ver­bands endlich flächen­deck­end sin­nvoll geregelt wer­den: „Dass schulis­che Net­zw­erk­be­treuer an all­ge­mein­bilden­den Schulen max­i­mal drei Wochen­stun­den Anrech­nung erhal­ten (eine Stunde Grund­freis­tel­lung plus eine weit­ere Stunde pro 25 Com­put­er), ist bere­its wenig. Die Regelung, dass diese Anrech­nung auf max­i­mal 50 Geräte pro Schule begren­zt ist, stammt noch aus dem Jahr 1998 und lässt angesichts Hun­dert­er von Endgeräten an jed­er größeren Schule mit­tler­weile nur noch einen Kom­men­tar zu: Das ist kom­plette Real­itätsver­leug­nung à la Don­ald Trump!“, moniert Ralf Scholl.

Der PhV-Vor­sitzende weist zusät­zlich darauf hin, dass eine ein­ma­lige Anschaf­fung von Endgeräten natür­lich nicht aus­re­ichend ist. „Die Lehrkräfte benöti­gen auch in Zukun­ft Geräte auf dem jew­eils aktuellen tech­nis­chen Stand.“ Daher müsse eine nach­haltige Finanzierung für diese Dauer­auf­gabe sichergestellt wer­den, so Ralf Scholl abschließend.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit rund 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.
Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der ca. 30.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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