Resolution zur Berufspolitik: Die Lehrkräfte müssen sofort entlastet werden!
19. Dezember 2019
Mehr Bildungsqualität geht nur mit gesunden Lehrkräften und guten Arbeitsbedingungen
Medienberichte zur hohen Teilzeitquote (⅔ aller Lehrerinnen und Lehrern arbeiten in Teilzeit) zeigen, dass die Arbeitsbelastung der Lehrkräfte rasch durch eine Verkleinerung der Klassen, eine Verringerung der Unterrichtsverpflichtung, eine Aufstockung des Pools von Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben und weitere Maßnahmen gesenkt werden muss.
Offensichtlich hat die steigende Heterogenität der Schülerschaft (durch die politisch gewollte Freigabe der Grundschulempfehlung) und die Anhäufung immer neuer Aufgaben für die Schulen (Individualisierung und Binnendifferenzierung, schulübergreifende Kooperationen, Beratung, Berufsorientierung, Gefährdungsbeurteilungen, Prävention, Inklusion, Medienbildung, Datenschutz, Digitalisierung, immer weiter steigender Verwaltungsaufwand …) dazu geführt, dass sich Lehrkräfte nur durch Teilzeitbeschäftigung und damit freiwilligen Lohnverzicht in der Lage sehen, ihren Aufgaben gerecht zu werden. Deshalb muss jetzt schnell dafür gesorgt werden, dass Lehrkräfte — sowohl Berufsanfänger als auch Ältere — mehrheitlich wieder in der Lage sind, einen vollen Lehrauftrag zu unterrichten.
Der PhV BW hat darum schon im Juli 2019 in einer Resolution ein Drei- Punkte-Programm mit dringenden Sofortmaßnahmen vorgelegt:
1) Absenkung der Unterrichtsverpflichtung an den Gymnasien um zwei Stunden von 25 auf 23 Wochenstunden
2) Absenkung des Klassenteilers auf 28, in der gymnasialen Oberstufe auf 20 Schülerinnen und Schüler pro Lerngruppe
3) Erhöhung des Pools der Anrechnungsstunden für besondere Aufgaben der Gymnasien um mindestens 50 %
Darüber hinaus müssen insbesondere ältere Lehrkräfte durch eine Verbesserung der Altersermäßigung und die Einführung einer Altersteilzeitregelung für alle Lehrkräfte entlastet werden, damit wieder der Großteil der Lehrkräfte bis zum Ruhestand vollbeschäftigt arbeiten kann. Bei Anrechnungsstunden und Altersermäßigung geht es um die Rücknahme von Verschlechterungen, die in der Vergangenheit als reine Sparmaßnahmen eingeführt wurden.
Auch die gymnasialen Schulleitungen brauchen Entlastung durch eine Aufstockung der Leitungszeit. Beim aktuellen Paket zur Unterstützung von Schulleitungen werden gymnasiale Schulleitungen nicht berücksichtigt.
Unnötige Belastungen wie z. B. ein vorschneller Wechsel von Schwerpunktthemen im Abitur und übereilte Reformen wie die überstürzte Einführung des „Qualitätskonzepts“ müssen in Zukunft vermieden werden.
Die Lehrkräfte brauchen vor allem Kontinuität und eine bedachte Qualitätsentwicklung, um sich auf ihr Kerngeschäft, den Unterricht, konzentrieren zu können. Bundesländer mit weniger ausgeprägter Reformwut, wie Bayern und Sachsen, schneiden bei Schulleistungsstudien regelmäßig hervorragend ab.
Teilzeitbeschäftigung muss bei der Verteilung teilbarer schulischer Aufgaben berücksichtigt werden. Die Definition von „teilbaren“ und „unteilbaren“ Aufgaben muss klar sein: Alle Aufgaben außer der eigenen Unterrichtsverpflichtung und der Teilnahme an den Konferenzen sind teilbar. Teilzeitbeschäftigte dürfen nur entsprechend ihres Beschäftigungsumfangs mit teilbaren Aufgaben belastet werden.
Wenn Mehrarbeit unvermeidbar ist, müssen Lehrkräfte dafür einen angemessenen finanziellen Ausgleich erhalten.
Wenn ein Gymnasium Ganztagsunterricht anbieten soll, müssen ihm auch ausreichend Lehrerstunden für die Bildung, Betreuung und Aufsicht am Nachmittag zugewiesen werden. Es darf nicht sein, dass Lehrkräfte das Ganztagsangebot durch Mehrarbeit aus der eigenen Tasche finanzieren.
Wenn verlässliche schulische Betreuung und Ganztag Ziele der Politik sind und dadurch vermehrter Vertretungsbedarf anfällt, muss Vertretungstätigkeit auch als Teil der Lehrerarbeitszeit berücksichtigt werden. Wie bei Ärzten müssen eventuelle Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften bei der Arbeitszeit berücksichtigt werden. Die nachteilige Gegenrechnung als „Freizeitausgleich“ von ausfallenden einzelnen Unterrichtsstunden mitten am Tag, die weder sinnvoll für die Erledigung dienstlicher Geschäfte noch für private Zwecke genutzt werden können, muss ein Ende haben!
Eine rasche und professionelle Ausstattung der Lehrkräfte mit dienstlichen digitalen Endgeräten auf dem aktuellen Stand der Technik (Notebooks bzw. Tablets) und die Einrichtung einer digitalen Bildungsplattform für die Schulen sind notwendig! Veraltete Verwaltungsprozesse behindern die Arbeit, hier könnte die Digitalisierung den Lehrern Zeit sparen, z. B. bei Unterrichtsvorbereitung, Klassenlehrergeschäften, Kooperation und Kommunikation, Schülerakten, Notenverwaltung, Zeugniserstellung usw.
Wenn Öffentlichkeit und Bildungsplan digitale Medienbildung fordern, müssen die Lehrkräfte auch angemessen ausgestattet werden. Da der „Digitalpakt“ Land und Kommunen nur Gelder für die schulgebundene digitale Infrastruktur zur Verfügung stellt, müssen das Land und die Schulträger parallel dazu für die Ausstattung der Lehrerschaft mit dienstlichen digitalen Endgeräten sorgen. Die Verwaltung schülerbezogener Daten auf privaten Lehrercomputern ist laut geltener Datenschutzgesetze schlicht unzulässig.
Genauso wie jede Firma oder die Schulverwaltung in Regierungspräsidium und Kultusministerium braucht jede Schule ausreichend Fachpersonal für die Wartung der IT-Infrastruktur und ‑Geräte.
Die für diese Entlastungsmaßnahmen erforderlichen zusätzlichen Lehrerstellen müssen in einem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt werden. Dies würde den Bedarf an Neueinstellungen erhöhen, was im gymnasialen Bereich aber unproblematisch ist, da dort in allen sprachlichen, geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern ausreichend viele, gut ausgebildete Berufseinsteiger zur Verfügung stehen.
Angesichts der katastrophalen Einstellungssituation in den sprachlichen, geistes- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächern ist eine Verbesserung der Einstellungsmöglichkeiten an den allgemeinbildenden Gymnasien ohnehin dringend notwendig, um eine nachhaltige Lehrereinstellung zu sichern. Wenn Baden-Württemberg den Schweinezyklus mit periodisch abwechselndem Lehrermangel und Lehrerüberschuss überwinden will, muss jetzt antizyklisch über den Bedarf hinaus eingestellt werden, um die stetige Gewinnung von qualifiziertem Lehrernachwuchs zu sichern. Die Besten eines Jahrgangs müssen in allen Fächern für den Schuldienst in Baden- Württemberg gewonnen werden, wenn die Qualität der Schulbildung nicht nur bewahrt, sondern gesteigert werden soll.