Mögliche Gehaltseinbußen durch TV‑L

21. November 2006

Sep­tem­ber 2006
Info Nr. 7/2006

ACHTUNG: T E R M I N S A C H E

Mögliche Gehalt­sein­bußen durch TV‑L (TVÜ-Län­der) bei Besitz­s­tand­szu­lage für Kinder

Fol­gende Infor­ma­tio­nen der dbb tar­i­fu­nion geben wir an Sie weit­er:

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

die dbb tar­i­fu­nion hat mit der Tar­ifge­mein­schaft deutsch­er Län­der (TdL) am 26. und 27. Juli 2006 die wesentlichen Bestandteile eines Tar­ifver­trages zur Über­leitung der Beschäftigten der Län­der in den TV‑L (TVÜ-Län­der) vere­in­bart. Diese Eini­gung bedarf noch der endgülti­gen Abstim­mung. Bere­its jet­zt ste­ht jedoch fest, dass den Beschäftigten die im Okto­ber 2006 zuste­hen­den kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteile in Form ein­er Besitz­s­tand­szu­lage fort­gezahlt wer­den, solange ihnen für diese Kinder Kindergeld unun­ter­brochen gezahlt wird. Für die Höhe dieser Zulage sind die Ver­hält­nisse im Monat Okto­ber 2006 maßgebend.

Schwierigkeit­en kön­nen sich daher dann ergeben, wenn Beschäftigte, die grund­sät­zlich Anspruch auf die kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbest­be­standteile haben, z. B. wegen Elternzeit im Okto­ber 2006, kein Ent­gelt erhal­ten haben. Des Weit­eren kön­nen sich dort Beson­der­heit­en ergeben, wo bei­de Ehep­art­ner im Öffentlichen Dienst beschäftigt sind und ein­er der Ehe­gat­ten in den TV‑L übergeleit­et wird, während der andere Ehe­gat­te weit­er unter die Vorschriften des BAT oder unter die beamten­rechtlichen Regelun­gen fällt und teilzeitbeschäftigt ist. Ist der nicht übergeleit­ete Ehe­gat­te teilzeitbeschäftigt und erhielt dieser bis­lang die kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteile, wür­den diese nur noch zei­tan­teilig gezahlt wer­den.

Dies kön­nte für die betrof­fe­nen Beschäftigten zu finanziellen Ein­bußen führen. Um dies auszuschließen, haben sich die dbb tar­i­fu­nion und die Tar­ifge­mein­schaft deutsch­er Län­der darauf geeinigt, dass in solchen Fällen ein Berechtigten­wech­sel beim Kindergeld auf den Beschäftigten, der in den TV‑L übergeleit­et wird, vorgenom­men wer­den kann.

Diejeni­gen Beschäftigten, die somit im Okto­ber 2006 nicht kindergeld­berechtigt sind und deshalb keinen kinder­be­zo­ge­nen Ort­szuschlagsan­teil erhal­ten, kön­nen bis zum 31. Dezem­ber 2006 einen Berechtigten­wech­sel beim Kindergeld vornehmen und erhal­ten somit den Anspruch auf die kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteile nach dem TVÜ-Län­der.

Die dbb tar­i­fu­nion rät daher allen Beschäftigten, bei denen es zu finanziellen Ein­bußen auf Grund von Teilzeitbeschäf­ti­gung oder der Unter­brechung des Arbeitsver­hält­niss­es im Okto­ber 2006 bei den kinder­be­zo­ge­nen Ent­geltbe­standteilen kommt, einen Berechtigten­wech­sel beim Kindergeld bis zum 31. Dezem­ber 2006 vorzunehmen. Sofern Zweifel beste­hen, ob im Einzelfall ein Wech­sel in der Kindergeld­berech­ti­gung erforder­lich ist, soll­ten die beschäftigten mit der zuständi­gen Bezügestelle Kon­takt aufnehmen. (Diese Stelle ist bei uns das LBV). Eben­so ste­ht die dbb tar­i­fu­nion für Fra­gen zur Ver­fü­gung. (Tele­fon 030.4081–5400)

Sobald der TVÜ-Län­der endgültig vere­in­bart wurde, wird die dbb tar­i­fu­nion aus­führlich über die Einzel­heit­en des Über­leitungsrechts informieren.

Der AKA wird die Infor­ma­tio­nen nach Möglichkeit an Sie weit­er­leit­en.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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