Streik im öffentlichen Dienst

21. November 2006

Februar 2006
AZ: 046/2 Streik

Streik im öffentlichen Dienst

Hinweis zum beiliegenden Flugblatt Arbeitskampf 2006 / Nr. 1 vom Januar 2006

für Angestellte und Beamte

mit Bitte um A u s h a n g

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auch wenn wir als angestellte Lehrerinnen und Lehrer in BW voraussichtlich am Streik nicht beteiligt sein werden, ist dieser für uns und auch für alle Beamten von besonderer Bedeutung. wir bitten Sie daher, ihn mit Wohlwollen und Verständnis zu beobachten und zu begleiten.

Das beiliegende Flugblatt zeigt sehr deutlich, dass es bei dem augenblicklich durchgeführten Streik im Öffentlichen Dienst nicht um Fragen einzelner Beschäftigungsgruppen geht, sondern letztlich um die Übernahme des TVöD durch die TdL und damit auch um die Verhinderung weiterer Verschlechterungen für die Beamten des Öffentlichen Dienstes.

Frank Stöhr, der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, macht dies in seinem Rundschreiben
Nr. 3/2006 mit folgenden Worten noch einmal sehr deutlich:

„Bekanntlich verhandelt die dbb tarifunion seit letztem Herbst mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über ein neues Tarifrecht für die Landesbeschäftigten. Vorbild ist der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), der im September 2005 mit dem Bund und der VKA abgeschlossen wurde. Trotz einiger Fortschritte im Detail in den verschiedenen Arbeitsgruppen scheitert eine Einigung bislang an den Maximalforderungen der TdL bei der Arbeitszeit und bei der Zuwendung. Die Forderungen einzelner Ministerpräsidenten reichen bis zur Einführung einer 42-Stunden-Wochen sowie weiteren Einschnitten bei der Zuwendung. Leider ist ein Einlenken der TdL derzeit nicht absehbar.

Trotz des Abschlusses des TVöD mit der VKA spitzt sich die Lage auch im Bereich einzelner Kommunaler Arbeitgeberverbände erneut zu. So haben die KAVs Niedersachsen, Baden-Württemberg und Hamburg die tarifvertragliche Regelung zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gekündigt und versuchen nunmehr, die 40-Stunden-Woche einzuführen.

Um diesen Forderungen wirksam entgegen zu treten und gleichzeitig ein Zeichen zu setzen, ist es nun erforderlich, mit Arbeitskampfmaßnahmen den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. (…) Ziel dieser Arbeitskampfmaßnahmen ist es, einerseits die von den Kommunen geplanten Arbeitszeitverlängerungen abzuwehren und andererseits die Länder zu überzeugen, den neuen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) zu übernehmen. Darüber hinaus kommt dieser Auseinandersetzung eine Bedeutung zu, die über diese konkreten tarifpolitischen Ziele hinaus geht. Es ist festzustellen, dass Teile der Arbeitgeber und Dienstherren versuchen, mit Hilfe der aktuellen Auseinandersetzung, die Gewerkschaften grundsätzlich zu schwächen. Durch die immer deutlicher zu Tage tretende Verquickung tarifpolitischer und beamtenpolitischer Inhalte kommt daher der aktuellen Tarifauseinandersetzung eine übergeordnete Bedeutung für den gesamten Öffentlichen Dienst zu.“

Da die Berichterstattung zum Streik in der Presse weitgehend sehr verkürzt und einseitig ist, möchten wir Sie auf diese Brisanz der Situation im Öffentlichen Dienst aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

Im Sinne unserer Mitglieder verwendet diese Webseite bis auf einen technisch notwendigen Cookie keine Cookies. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen