Streik im öffentlichen Dienst

21. November 2006

Feb­ru­ar 2006
AZ: 046/2 Streik

Streik im öffentlichen Dienst

Hin­weis zum beiliegen­den Flug­blatt Arbeit­skampf 2006 / Nr. 1 vom Jan­u­ar 2006

für Angestellte und Beamte

mit Bitte um A u s h a n g

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

auch wenn wir als angestellte Lehrerin­nen und Lehrer in BW voraus­sichtlich am Streik nicht beteiligt sein wer­den, ist dieser für uns und auch für alle Beamten von beson­der­er Bedeu­tung. wir bit­ten Sie daher, ihn mit Wohlwollen und Ver­ständ­nis zu beobacht­en und zu begleit­en.

Das beiliegende Flug­blatt zeigt sehr deut­lich, dass es bei dem augen­blick­lich durchge­führten Streik im Öffentlichen Dienst nicht um Fra­gen einzel­ner Beschäf­ti­gungs­grup­pen geht, son­dern let­ztlich um die Über­nahme des TVöD durch die TdL und damit auch um die Ver­hin­derung weit­er­er Ver­schlechterun­gen für die Beamten des Öffentlichen Dien­stes.

Frank Stöhr, der 1. Vor­sitzende der dbb tar­i­fu­nion, macht dies in seinem Rund­schreiben
Nr. 3/2006 mit fol­gen­den Worten noch ein­mal sehr deut­lich:

„Bekan­ntlich ver­han­delt die dbb tar­i­fu­nion seit let­ztem Herb­st mit der Tar­ifge­mein­schaft deutsch­er Län­der über ein neues Tar­ifrecht für die Lan­des­beschäftigten. Vor­bild ist der Tar­ifver­trag für den Öffentlichen Dienst (TVöD), der im Sep­tem­ber 2005 mit dem Bund und der VKA abgeschlossen wurde. Trotz einiger Fortschritte im Detail in den ver­schiede­nen Arbeits­grup­pen scheit­ert eine Eini­gung bis­lang an den Max­i­mal­forderun­gen der TdL bei der Arbeit­szeit und bei der Zuwen­dung. Die Forderun­gen einzel­ner Min­is­ter­präsi­den­ten reichen bis zur Ein­führung ein­er 42-Stun­den-Wochen sowie weit­eren Ein­schnit­ten bei der Zuwen­dung. Lei­der ist ein Ein­lenken der TdL derzeit nicht abse­hbar.

Trotz des Abschlusses des TVöD mit der VKA spitzt sich die Lage auch im Bere­ich einzel­ner Kom­mu­naler Arbeit­ge­berver­bände erneut zu. So haben die KAVs Nieder­sach­sen, Baden-Würt­tem­berg und Ham­burg die tar­ifver­tragliche Regelung zur regelmäßi­gen wöchentlichen Arbeit­szeit gekündigt und ver­suchen nun­mehr, die 40-Stun­den-Woche einzuführen.

Um diesen Forderun­gen wirk­sam ent­ge­gen zu treten und gle­ichzeit­ig ein Zeichen zu set­zen, ist es nun erforder­lich, mit Arbeit­skampf­maß­nah­men den Druck auf die Arbeit­ge­ber zu erhöhen. (…) Ziel dieser Arbeit­skampf­maß­nah­men ist es, ein­er­seits die von den Kom­munen geplanten Arbeit­szeitver­längerun­gen abzuwehren und ander­er­seits die Län­der zu überzeu­gen, den neuen Tar­ifver­trag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) zu übernehmen. Darüber hin­aus kommt dieser Auseinan­der­set­zung eine Bedeu­tung zu, die über diese konkreten tar­if­poli­tis­chen Ziele hin­aus geht. Es ist festzustellen, dass Teile der Arbeit­ge­ber und Dien­s­ther­ren ver­suchen, mit Hil­fe der aktuellen Auseinan­der­set­zung, die Gew­erkschaften grund­sät­zlich zu schwächen. Durch die immer deut­lich­er zu Tage tre­tende Verquick­ung tar­if­poli­tis­ch­er und beamten­poli­tis­ch­er Inhalte kommt daher der aktuellen Tar­i­fau­seinan­der­set­zung eine über­ge­ord­nete Bedeu­tung für den gesamten Öffentlichen Dienst zu.“

Da die Berichter­stat­tung zum Streik in der Presse weit­ge­hend sehr verkürzt und ein­seit­ig ist, möcht­en wir Sie auf diese Brisanz der Sit­u­a­tion im Öffentlichen Dienst aufmerk­sam machen.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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