Altersermäßigung
21. November 2006
September 2006 Wichtige Information für alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis Liebe Kolleginnen und Kollegen, im neuen Schuljahr 06/07 kommen einschneidende Veränderungen auf Sie zu, die aus dem Tarifabschluss (Eckpunktepapier) vom 19. Mai 2006 zum neuen TVL (kurz für TVöD-Länder) folgen. Der TVL tritt am 01. November 2006 in Kraft. Daher löst zu diesem Zeitpunkt die neue Entgeltordnung des TVL die alten Vergütungsordnungen nach BAT ab. Für Sie bedeutet das konkret: Sie erhalten dann (formal) nicht mehr eine „Vergütung“, sondern ein Entgelt. Zu diesem Termin werden Sie von Amts wegen (ohne Personalratsbeteiligung) aus Ihrer alten Vergütungsgruppe in eine Entgeltgruppe überführt, ohne dass dabei eine Verschlechterung in der Bezahlung eintritt. So sieht es der seit wenigen Tagen vorliegende Überleitungstarifvertrag vor. Damit Sie sich vorläufig ein wenig orientieren können, übermitteln wir Ihnen auf der Rückseite eine In der neuen Entgeltordnung gibt es keinen Fallgruppenaufstieg (Bewährungsaufstieg) mehr. Dieser ist jeweils in die Entgeltordnung auf verschiedene Weise schon eingerechnet. Im Einzelfall kann die Überleitung komplizierter sein, als es aus der Tabelle ersichtlich ist. Da es eine Personalratsbeteiligung nicht gibt, raten wir Ihnen, sich im Zweifelsfall Ihre Überleitung vom LBV genau erklären zu lassen. Weitere Informationen werden folgen. Mit freundlichen Grüßen Ihr AKA PhV BW |