Altersermäßigung

21. November 2006

Sep­tem­ber 2006
Info Nr. 6/2006

Wichtige Infor­ma­tion für alle Lehrkräfte im Angestell­tenver­hält­nis

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

im neuen Schul­jahr 06/07 kom­men ein­schnei­dende Verän­derun­gen auf Sie zu, die aus dem Tar­i­fab­schluss (Eck­punk­tepa­pi­er) vom 19. Mai 2006 zum neuen TVL (kurz für TVöD-Län­der) fol­gen.

Der TVL tritt am 01. Novem­ber 2006 in Kraft. Daher löst zu diesem Zeit­punkt die neue Ent­gel­tord­nung des TVL die alten Vergü­tung­sor­d­nun­gen nach BAT ab.

Für Sie bedeutet das konkret: Sie erhal­ten dann (for­mal) nicht mehr eine „Vergü­tung“, son­dern ein Ent­gelt. Zu diesem Ter­min wer­den Sie von Amts wegen (ohne Per­son­al­rats­beteili­gung) aus Ihrer alten Vergü­tungs­gruppe in eine Ent­gelt­gruppe über­führt, ohne dass dabei eine Ver­schlechterung in der Bezahlung ein­tritt. So sieht es der seit weni­gen Tagen vor­liegende Über­leitungstar­ifver­trag vor.

Damit Sie sich vor­läu­fig ein wenig ori­en­tieren kön­nen, über­mit­teln wir Ihnen auf der Rück­seite eine
Über­leitungsta­belle.

In der neuen Ent­gel­tord­nung gibt es keinen Fall­grup­pe­nauf­stieg (Bewährungsauf­stieg) mehr. Dieser ist jew­eils in die Ent­gel­tord­nung auf ver­schiedene Weise schon ein­gerech­net.

Im Einzelfall kann die Über­leitung kom­pliziert­er sein, als es aus der Tabelle ersichtlich ist.

Da es eine Per­son­al­rats­beteili­gung nicht gibt, rat­en wir Ihnen, sich im Zweifels­fall Ihre Über­leitung vom LBV genau erk­lären zu lassen.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen wer­den fol­gen.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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