Altersteilzeit

21. November 2006

November 2006
Info Nr. 12/2006

Achtung: Terminsache / Stichtagregelung

Betrifft:
Geburtsjahrgänge 1947 bis 1954 wegen Anhebung
der Regelaltersgrenze geplante Altersteilzeit schnellstmöglich vereinbaren!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

weil die rentenrechtliche Regelaltersgrenze (zurzeit vollendetes 65. Lebensjahr) für Versicherte der Geburtsjahrgänge ab 1947 stufenweise bis zum vollendeten 67. Lebens-
jahr angehoben wird, sollten Sie, gehören Sie zu den Geburtsjahrgängen 1947 bis 1954
und planen Sie Altersteilzeit zu beantragen, diesen Antrag sofort stellen, da dann Vertrauensschutzregelungen für Sie gelten.

Eine ausführliche Information dazu finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch die beiliegenden Flugblätter dbb aktuell zur Tarifpolitik der Länder 2006 Nr. 10 (Einigung auf TV-L) vom 26. Oktober 2006 und Nr. 12 (Hartnäckig gestreikt! Gewissenhaft verhandelt!) vom 8. November 2006.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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