Altersteilzeit

21. November 2006

Novem­ber 2006
Info Nr. 12/2006

Achtung: Ter­min­sache / Stich­ta­gregelung

Bet­rifft:
Geburt­s­jahrgänge 1947 bis 1954 wegen Anhebung
der Rege­lal­ters­gren­ze geplante Alter­steilzeit schnell­st­möglich vere­in­baren!

Liebe Kol­legin­nen und Kol­le­gen,

weil die renten­rechtliche Rege­lal­ters­gren­ze (zurzeit vol­len­detes 65. Leben­s­jahr) für Ver­sicherte der Geburt­s­jahrgänge ab 1947 stufen­weise bis zum vol­len­de­ten 67. Lebens-
jahr ange­hoben wird, soll­ten Sie, gehören Sie zu den Geburt­s­jahrgän­gen 1947 bis 1954
und pla­nen Sie Alter­steilzeit zu beantra­gen, diesen Antrag sofort stellen, da dann Ver­trauenss­chutzregelun­gen für Sie gel­ten.

Eine aus­führliche Infor­ma­tion dazu find­en Sie hier.

Bitte beacht­en Sie auch die beiliegen­den Flug­blät­ter dbb aktuell zur Tar­if­poli­tik der Län­der 2006 Nr. 10 (Eini­gung auf TV‑L) vom 26. Okto­ber 2006 und Nr. 12 (Hart­näck­ig gestreikt! Gewis­senhaft ver­han­delt!) vom 8. Novem­ber 2006.

Mit fre­undlichen Grüßen

Ihr AKA PhV BW

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