Beförderungs-(Aufstiegs-)Möglichkeiten
21. November 2006
20. Dezember 2006 TERMINSACHE Beförderungs-(Aufstiegs-)Möglichkeiten Im Kalenderjahr 2007 sind 70% der möglichen Beförderungen nach A 14 (bei L.i.A.: Höhergruppierung nach E 14) dem Ausschreibungsverfahren zugeordnet. Auf die von den Schulen ausgeschriebenen Stellen können sich auch angestellte Kolleginnen und Kollegen bewerben. Sie müssen die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, d.h. sie müssen der Fallgruppe 2.1 der ERL (BAT II a, jetzt E 13) angehören. Für diese so genannten „Erfüller“ muss zunächst der fiktive Anstellungstermin anhand ihrer fiktiven Probezeit bestimmt werden – analog zum Anstellungstermin für Beamte (vgl. VwV AZ: 14–0343.81/171): Bei vor 2004 (seit Herbst 03 oder länger) unbefristet Eingestellten beträgt die fiktive Probezeit 1,5 Jahre, wenn das 2. Staatsexamen „besser als befriedigend“ ist. Bei den ab 2004 (oder später) unbefristet Eingestellten beträgt die fiktive Probezeit 1,5 Jahre, wenn eine „fiktive Bewährungsfeststellung“ „besser als befriedigend“ ist. Ansonsten gilt eine fiktive Probezeit von 3 Jahren. Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach E 14 (früher BAT Ib) sind erfüllt, wenn „Erfüller“ nach Ablauf ihrer fiktiven Probezeit auch die beamtenrechtlichen Wartezeiten (1,5 Jahre) zum Beförderungstermin abgeleistet haben. Wenn die entsprechenden beamtenrechtlichen Wartezeiten noch nicht erfüllt sind, könnte die Lehrkraft zwar ihre Aufgabe antreten, würde aber erst nach Ablauf der Wartezeit höhergruppiert. Im Regierungsbezirk Karlsruhe ist das Bewerbungsverfahren bereits beendet.
Informationen zum Bewerbungsverfahren und die Liste der ausgeschriebenen Stellen finden Sie im Internet unter www.rp.baden-wuerttemberg.de (Abteilung 7 Schule und Bildung/Referat allgemeinbildende Gymnasien) |