Beförderungs- (Aufstiegs-) Möglichkeiten für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis
14. Dezember 2012
Info Nr. 11 / 2012
Dezember 2012
Beförderungs- (Aufstiegs-) Möglichkeiten für Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L. i. A.) im Rahmen des Ausschreibungs- und des konventionellen Verfahrens nach A 14 (E 14) für das Jahr 2013
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
Nach der maßgeblichen Verwaltungsvorschrift (Az. 14 – 0311.23/ /611) sind 50 % der zum 1.5.2013 verfügbaren A 14 — Stellen im Ausschreibungsverfahren zu vergeben.
Da im Jahr 2012 etwas mehr als 50 % der zur Verfügung stehenden Beförderungsstellen über das Ausschreibungsverfahren vergeben wurden, reduziert sich die Anzahl der Ausschreibungsstellen für das Ausschreibungsverfahren 2013 auf etwas unter 50 %, um rechnerisch für beide Jahre die Vorgabe von 50 % zu erreichen.
Dementsprechend können zum 1.5.2013 315 Stellen über das A 14 — Ausschreibungsverfahren (für „Erfüller“-L.i.A. de facto E 14) vergeben werden:
- Regierungspräsidium Stuttgart : 120 Stellen,
- Regierungspräsidium Karlsruhe : 78 Stellen,
- Regierungspräsidium Freiburg : 62 Stellen,
- Regierungspräsidium Tübingen : 55 Stellen.
Das 2011 eingeführte internetgestützte Ausschreibungsverfahren mit einheitlichen Fristen und Terminen für alle vier Regierungsbezirke in BW hat sich bewährt. Informationen über das Beförderungsverfahren sind unter www.befoerderungsverfahren.lobw.de abrufbar.
Die Veröffentlichung der Ausschreibungstexte und der Beginn der Bewerbungsfrist erfolgt am 18.1.2012, das Ende der Bewerbungsfrist ist der 8.2.2012.
Was das konventionelle A 14 — /E 14 — Beförderungs-/ Höhergruppierungsverfahren betrifft, so ist vermutlich der fiktive Beförderungsjahrgang 2001 geöffnet. Detaillierte Informationen über die geöffneten (fiktiven) Beförderungsjahrgänge erhalten Sie von Ihrem Bezirkspersonalrat:
BPR Stuttgart: Gerhard Isringhausen
BPR Tübingen: Cord Santelmann
BPR Karlsruhe: Winfried Bös
BPR Freiburg: Claudia Hildenbrand.
Vordienstzeiten wie z.B. Vertretungslehrertätigkeit oder Auslandsunterricht können einen früheren fiktiven Beförderungsjahrgang bewirken, sofern sie nicht bereits für eine verkürzte Probezeit verrechnet wurden.
Teilnehmen können alle Kolleginnen und Kollegen im Arbeitnehmerverhältnis (vormals: Angestellte), die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, d.h. sie müssen der Fallgruppe 2.1. der E.R.L. (BAT II a, jetzt E 13) angehören.
Für diese so genannten „Erfüller“ wurde früher der fiktive Anstellungstermin anhand ihrer „fiktiven Probezeit“ bestimmt – analog zum Anstellungstermin für Beamte (vgl. VwV AZ: 14–0343.81/171). Seit Einführung des Beamtenstatusgesetzes gibt es keine Anstellung und damit keinen Anstellungsjahrgang mehr. Deshalb wird bei den „Altfällen“ deren fiktiver „Anstellungsjahrgang“ einfach umbenannt: in „fiktiver Beförderungsjahrgang“.
Zum anderen ist deshalb seit 1.4.2009 für L. i. A., bei denen noch nicht die „fiktive Anstellung“ festgestellt wurde, unmittelbar das Ende ihrer „fiktiven Probezeit“ maßgeblich. Aus dieser wird bei diesen „neueren Fällen“ ihr so genannter „fiktiver Beförderungsjahrgang“ abgeleitet (vgl. Schreiben des Kultusministeriums AZ 14–0311.22/29).
Fiktive Probezeit:
Bei vor 2004 (seit Herbst 03 oder länger) unbefristet Eingestellten beträgt die „fiktive Probezeit“ 1,5 Jahre, wenn das 2. Staatsexamen „besser als befriedigend“ ist.
Bei den ab 2004 (oder später) unbefristet Eingestellten beträgt die „fiktive Probezeit“ 1,5 Jahre, wenn eine „fiktive Bewährungsfeststellung“ „besser als befriedigend“ ist. Ansonsten gilt eine „fiktive Probezeit“ von 3 Jahren.
Bei nach dem 1.1. 2011 eingestellten Lehrkräften dauert die (fiktive) Probezeit mindestens 12 Monate. Sie kann um 1 Jahr verkürzt werden, falls die dienstliche Beurteilung in der Probezeit mindestens die Note 1,5 beträgt. Sie kann ebenfalls um 1 Jahr verkürzt werden, wenn im 2. Staatsexamen mindestens die Note 1,4 erreicht wurde. Beide Arten von Verkürzung können separat oder additiv erfolgen.
Die Beförderung/ Höhergruppierung erfolgt nach Ablauf der persönlichen Wartezeit, d.h. einem weiteren halben Jahr.
Mindestwartezeit:
Die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Höhergruppierung nach E 14 (früher BAT I b) sind erfüllt, wenn „Erfüller“ nach Ablauf ihrer fiktiven Probezeit auch die beamtenrechtlichen Wartezeiten (jetzt 0,5 Jahre) zum Beförderungstermin abgeleistet haben.
Hinweise:
Die dienstlichen Beurteilungen bleiben fünf Jahre lang gültig, können aber bei Bedarf aktualisiert werden.
Ein Gesamturteil, das schlechter als Note 2,0 ausfällt, führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren.
Bei längerer Erkrankung u. in der Rekonvaleszenzphase kann der Dienstherr im Rahmen seiner Ermessensentscheidung eine Beförderung solange zurückstellen, bis die volle Dienstfähigkeit feststeht und Zweifel an der gesundheitlichen Eignung ausgeräumt sind.
Beim Ausschreibungsverfahren 2013 werden auch die Gemeinschaftsschulen beteiligt:
Jeder Gemeinschaftsschule, die Bedarf für eine A 14 – Stelle hat, wird deren Ausschreibung ermöglicht.