Verlängerung der Ersatzregelung des Tarifvertrags TVÜ‑L für die Höhergruppierung bestimmter “Nichterfüller-Altfälle” innerhalb des Bewährungsaufstiegs — nur auf Antrag

21. November 2009

Info Nr. 5 / 2009
März 2009

Ver­längerung der Ersatzregelung des Tar­ifver­trags TVÜ‑L für die Höher­grup­pierung bes­timmter “Nichter­füller-Alt­fälle” inner­halb des Bewährungsauf­stiegs — nur auf Antrag

Liebe Kol­legin­nen, liebe Kol­le­gen,

bitte prüfen Sie, ob Sie zu den nach­fol­gend beschriebe­nen “Nichter­füller-Alt­fällen” gehören! Dann soll­ten Sie auf dem Dienst­weg die Anwen­dung der Ersatzregelung des
TVÜ‑L gemäß “Tar­ifeini­gung in den Tar­ifver­hand­lun­gen für die Beschäftigten der Län­der” vom 1. 3. 2009”, Anlage Nr. 7, beantra­gen: die Fest­set­zung eines höheren Ent­gelts.

Gemäß der “Tar­ifeini­gung in den Tar­ifver­hand­lun­gen für die Beschäftigten der Län­der” vom
1. 3. 2009, Anlage Nr. 7, kön­nen nun Lehrkräfte im Arbeit­nehmerver­hält­nis — “Nichter­füller”
(d.h. Lehrkräfte i. A., die keine “klas­sis­che” Gym­nasiallehreraus­bil­dung haben, also die lauf­bah­n­rechtlichen Voraus­set­zun­gen für eine Ver­beam­tung nicht erfüllen, — vgl. Ver­merk auf Arbeitsver­trag “E.R.L. 3.4. … “: 3.4.1 oder E.R.L. 3.4.2 oder E.R.L. 3.4.3 usw.) auf Antrag ein (höheres) Ent­gelt in der Höhe erhal­ten, die sich für den Fall ergibt, dass am 31. 10. 2006 ihre Fall­grup­pen — Wartezeit/ Bewährungszeit nach dem BAT abge­laufen gewe­sen wäre und sie zu diesem Zeit­punkt höher­grup­piert wor­den wären.

Voraus­set­zun­gen:

Die gesamte BAT-Wartezeit muss spätestens am 31. 12. 2010 zu Ende sein.

Die Beurteilung des RP muss die Bewährung fest­stellen;
für E.R.L. 3.4.1 gilt: Die Antrag­steller wer­den entsprechend der Bedin­gun­gen für die “Erfüller” (E.R.L. 2.1) behan­delt: Gesamt­beurteilung min­destens Note 2,0 (zusät­zlich zu der 15-jähri­gen BAT-Wartezeit).

Ob die Hälfte der Bewährungszeit am 31. 10. 2006 zu Ende gewe­sen sein muss, ist noch unklar (ver­schiedene Inter­pre­ta­tio­nen). Der endgültige Text im Tar­ifver­trag nach den nun stat­tfind­en­den Redak­tionsver­hand­lun­gen zwis­chen den Tar­if­part­nern soll die präzisen, umfassenden Aus­führun­gen enthal­ten.

Mit fre­undlichen Grüßen,

Ihr A K A PhV BW

Wenn Sie weit­ere Fra­gen haben, helfen wir Ihnen gern!

Ihr A K A Arbeit­skreis Angestellte des PhV BW
PhV BW www.phv-bw.de

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