Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis (L.i.A.) können Sie nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten (TV‑L § 37.1) einen Anspruch geltend machen. Machen Sie Ihren Anspruch nicht fristgerecht geltend, so verfällt er.
Prüfen Sie deshalb anhand der nachfolgenden Erläuterungen, ob für Sie ein Anspruch auf Vergütung besteht!
Machen Sie dann Ihren individuellen Anspruch auf Vergütung fristgerecht schriftlich auf dem Dienstweg geltend!
I) Ganz- und mehrtägige auswärtige außerunterrichtliche Veranstaltungen:
Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte i. A. werden — anders als Beamte in Teilzeit — für die Dauer ganz- oder mehrtägiger außerunterrichtlicher Veranstaltungen wie Vollzeitlehrkräfte tarifvertraglich anteilig vergütet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
* Die außerunterrichtliche Veranstaltung findet außerhalb des Schulgeländes und außerhalb der normalerweise im Schulsport der Schule genutzten Sportanlagen statt.
* Die Veranstaltung dauert mindestens acht Zeitstunden am Tag.
* Der Anspruch wurde fristgerecht geltend gemacht, d. h. innerhalb von sechs Monaten.
Antrag z. B. mit Musterbrief (PDF-Dokument)
II) Mehrarbeit
* für Lehrkräfte i. A. mit vollem Deputat: Es gelten die Bestimmungen für die beamteten Lehrkräfte mit vollem Deputat. D. h. erst ab der vierten angeordneten Unterrichtsstunde Mehrarbeit innerhalb eines Kalendermonats erfolgt eine Vergütung nach einem bestimmten Stundensatz (MAU) nach der Mehrarbeitsvergütungsordnung, dann allerdings für alle angeordneten Unterrichtsstunden.
* Für Lehrkräfte i.A. mit Teilzeit-Deputat: Diese Lehrkräfte haben ab der ersten Unterrichtsstunde, die sie über ihre vertraglich festgelegte Unterrichtsverpflichtung hinaus nach dienstlicher Anordnung arbeiten, einen Anspruch auf eine tarifvertragliche, anteilige Vergütung.
* Beachten Sie in beiden Fällen:
Bewahren Sie die dienstliche Anordnung der Mehrarbeitsunterrichtsstunden auf, damit ggf. der Anspruch auf die tarifvertraglich geregelte Vergütung belegt werden kann. Auch hier gilt für die Geltendmachung Ihres Anspruchs die Frist von sechs Monaten. Sie können zur Antragsstellung das gleiche Formular wie die beamteten Lehrkräfte verwenden (“MAU: Antrag auf Zahlung von Vergütung für Mehrarbeitsunterrichtsstunden — Lehrer im Beamten- und Angestelltenverhältnis”, im Sekretariat Ihrer Schule erhältlich). Zum Thema Mehrarbeit beachten Sie bitte die Klarstellung des Hauptpersonalrats Gymnasien im HPR-Info Nr. 1 — 2010/Januar.
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