Arbeitskreis Arbeitnehmer / AKA
3. Dezember 2005
Unsere individuelle Beratung über arbeitnehmerspezifische (Neu-)Regelungen kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche rechtzeitig und erfolgreich geltend zu machen; zum Beispiel bei wichtigen Terminen im Schuljahresablauf:
- beim Termin für stellenwirksame Änderungen, bei arbeitnehmerspezifischen Terminen,
- bei der Einstellung, ob befristet oder unbefristet
- bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung zwecksnahtlosem und individuell günstigem Ruhestandsbeginn (mit Rente), bei arbeitnehmerspezifischen Regelungen,
- beim generellen Anspruch auf Reisekostenerstattung (auf Antrag) bei „Schulfahrten“,
- bei der Kostenerstattung für die Anschaffung eines Schulbuchs durch den Arbeitgeber (auf Antrag),
- beim prozentual anteiligen tarifvertraglichen Entgelt bei angeordnetem Mehrarbeitsunterricht bei Teilzeit-Arbeitnehmerlehrkräften (auf Antrag),
- bei der Ausgestaltung eines Schwerbehinderten-Altersteilzeitarbeitsvertrags bei beamtenrechtlichen Regelungen, die auch auf Arbeitnehmerlehrkräfte zu deren Vorteil angewendet werden können,
- bei den Aufstiegsverfahren nach A 14 / E 14 und A 15 / E 15
- bei der Verkürzung der (fiktiven beamtenrechtlichen) Probezeit
- bei der Anrechnung von Vordienstzeiten, bei aktuellen Neuerungen, z. B. bei den erfolgten Änderungen bei der Altersermäßigung.
Gemeinsam sind wir stark!
Zusammen mit den Arbeitnehmervertretern unseres Dachverbands bbw beamtenbund tarifunion erreichten wir den Tarifvertrag Altersteilzeit für schwerbehinderte Arbeitnehmer.
In Zusammen mit den Arbeitnehmervertretern in der Tarifkommission unseres Dachverbands dbb beamtenbund tarifunion erreichten wir den Einstieg in die Lehrerentgeltordnung, darunter auch eine zu den Beamten parallele Regelung für so genannte Funktions-Zulagen.
Ursula Kampf