Philologenverband und Realschullehrerverband mahnen dringend an: Gebt der Grundschulempfehlung die Verbindlichkeit zurück!

15. Januar 2021

Es ist wieder so weit: Zu Beginn des zweit­en Schul­hal­b­jahrs der Klasse 4 wird von den Lehrkräften der Grund­schule für jedes Kind eine Empfehlung aus­ge­sprochen, welche weit­er­führende Schu­lart es nach der Grund­schulzeit besuchen sollte.

Um indi­vidu­ellen Begabun­gen von Schülern gerecht zu wer­den, gibt es eine Vielzahl unter­schiedlich­er weit­er­führen­der Schu­larten in Baden-Würt­tem­berg. Der Grund­schulempfehlung liegt eine päd­a­gogis­che Gesamtwürdi­gung zu Grunde, welche die bish­erige Lern- und Leis­tungsen­twick­lung des Kindes, sein Lern- und Arbeitsver­hal­ten sowie seine Lern­poten­ziale berück­sichtigt. 

2012 wurde sein­erzeit unter Grün-Rot den Grund­schullehrkräften die Kom­pe­tenz abge­sprochen, aus schulisch pro­fes­sioneller Sicht, die Leis­tungs­fähigkeit ihrer Schü­lerin­nen und Schüler einzuschätzen und sie verbindlich auf eine der sin­nvoll ineinan­der­greifend­en weit­er­führen­den Schu­larten zu empfehlen.

Aus Verbindlichkeit ist Beliebigkeit gewor­den, die allen Schu­larten gle­icher­maßen zuset­zt. Diese Beliebigkeit der Schul­wahl hat zu ein­er deut­lichen Ver­schlechterung der Ver­hält­nisse an den Schulen und zu enor­men Belas­tun­gen der Kinder und Eltern sowie der Lehrkräfte an den weit­er­führen­den Schulen geführt. 

In Leis­tungsver­gle­ichen schnei­det Baden-Würt­tem­berg seit 2016 noch mit­telmäßig ab – das kann dem Wirtschafts- und Wis­senschafts­stan­dort Baden-Würt­tem­berg nicht genü­gen! 

Der Philolo­gen­ver­band (PhV) und der Realschullehrerver­band (RLV) fordern drin­gend die Wiedere­in­führung ein­er erhöht­en Verbindlichkeit der Grund­schulempfehlung und leg­en ein Konzept vor. 

„Das geschun­dene Bil­dungssys­tem im Land braucht endlich mutige, durch­dachte Vorstöße und Entschei­dun­gen, um wieder einen der früheren Spitzen­plätze im Län­derver­gle­ich zu erre­ichen. Es darf keine Zeit mehr vergeudet wer­den! Flickschus­terei hil­ft nicht“, mah­nt die Lan­desvor­sitzende des RLV, Dr. Karin Broszat. „Eine verbindliche Grund­schulempfehlung sorgt dafür, dass Schü­lerin­nen und Schüler an den weit­er­führen­den Schulen des Lan­des aus ein­er erfol­gsver­sprechen­den Aus­gangspo­si­tion starten kön­nen. Damit ist dies eine Forderung zum Wohle unser­er Kinder. Unter­schiedliche Kinder brauchen unter­schiedliche Schu­larten in einem dif­feren­zierten, leis­tungsstarken und stets durch­läs­si­gen Schul­sys­tem. Das schafft Bil­dungsqual­ität!“, so Dr. Karin Broszat.

Der Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­bands (PhV), Ralf Scholl ergänzt: “Wis­senschaftliche Forschun­gen zeigen, dass eine an der Leis­tung des Kindes ori­en­tierte, verbindliche Grund­schulempfehlung zu deut­lich größer­er sozialer Gerechtigkeit führt, als die Freiga­be der Schul­wahl in den Eltern­willen. Auch aus diesem Gerechtigkeit­sar­gu­ment her­aus sollte die Grund­schulempfehlung wieder verbindlich wer­den.“

Der PhV und der RLV sind sich sich­er: Die Wahl der passenden Schu­lart leis­tet einen großen Beitrag zu ein­er erfol­gre­ichen Bil­dungs­bi­ogra­phie! 

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