PhV BW fordert Überprüfung und Absenkung des Umfangs der Unterrichtsverpflichtung auch für Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer in Baden-Württemberg

15. Juni 2015

Das Nieder­säch­sis­che Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in Lüneb­urg hat am 9. Juni 2015 die Vorschrift der dor­ti­gen Lan­desregierung vom 1. August 2014, die wöchentliche Regel­stun­den­zahl der Lehrkräfte unter anderem an Gym­nasien um eine Stunde von zuvor 23,5 auf nun­mehr 24,5 Stun­den zu erhöhen wegen Ver­stoßes gegen höher­rangiges Recht für unwirk­sam erk­lärt.

Angesichts der neueren Recht­sprechung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts bezüglich der proze­du­ralen Absicherung der von der Nieder­säch­sis­chen Lan­desregierung geplanten Verord­nung zur Erhöhung der Unter­richtsverpflich­tung gym­nasialer Lehrkräfte gemäß Art. 33 Abs. 5 GG bemän­gelt das OVG Lüneb­urg das Fehlen ein­er vorheri­gen Unter­suchung über die tat­säch­liche Belas­tung der nieder­säch­sis­chen Lehrkräfte an Gym­nasien.

Das OVG Lüneb­urg ver­weist in diesem Zusam­men­hang auf die zahlre­ichen Änderun­gen des nieder­säch­sis­chen Schul­sys­tems in den let­zten zehn Jahren, etwa die Abschaf­fung der Ori­en­tierungsstufe, die Ein­führung des Abiturs nach 8 Jahren, die Ein­führung der soge­nan­nten Eigen­ver­ant­wortlichen Schule und der Inklu­sion, die Ver­an­las­sung zu dahinge­hen­den Ermit­tlun­gen gegeben hät­ten.

Darüber hin­aus sieht das OVG Lüneb­urg einen Ver­stoß gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG geregel­ten Grund­satz der Gle­ich­be­hand­lung, weil ein sach­lich­er Grund für die Ungle­ich­be­hand­lung der Lehrkräfte an Gym­nasien gegenüber den nicht von ein­er Erhöhung der Regel­stun­den­zahl betrof­fe­nen übri­gen ver­beamteten Lehrkräften im nieder­säch­sis­chen Schul­dienst nicht fest­stell­bar ist.

Die gym­nasialen Lehrkräfte in Baden-Würt­tem­berg haben in der Ver­gan­gen­heit mehrfach Erhöhun­gen der Unter­richtsverpflich­tun­gen hin­nehmen müssen: 1997 wurde die Unter­richtsverpflich­tung von 23 auf 24 Wochen­stun­den erhöht und dann 2003 noch ein­mal von 24 auf 25 Wochen­stun­den. Alle Hin­weise auf Arbeit­szeitun­ter­suchun­gen wur­den ignori­ert und für die gym­nasialen Lehrkräfte wur­den trotz aller Ein­wände die Arbeit­szeit­er­höhun­gen umge­set­zt. Hinzu kom­men die ver­gle­ich­sweise umfan­gre­ichen Verän­derun­gen auch im Schul­sys­tem Baden-Würt­tem­bergs, die mit zusät­zlichen Belas­tun­gen der gym­nasialen Lehrkräfte ver­bun­den sind und noch dazu begleit­et von Stre­ichun­gen im Bere­ich der Ent­las­tungsstun­den. Man denke nur an die Ein­führung von Schul­cur­ric­u­la, Selb­st- und Fremde­val­u­a­tion, Präven­tion, Gefährdungs­beurteilun­gen, dem­nächst zield­if­fer­ente Inklu­sion usw. und die Kürzung der Anrech­nungsstun­den, die dem Aus­gle­ich unter­schiedlich­er zeitlich­er Belas­tun­gen der Lehrkräfte dienen.

Der Philolo­gen­ver­band fordert Kul­tus­min­is­teri­um und Lan­desregierung von Baden-Würt­tem­berg auf, die tat­säch­liche Arbeit­szeit der gym­nasialen Lehrkräfte durch eine unab­hängige Unter­suchung fest­stellen zu lassen, und als Kon­se­quenz aus dem abse­hbaren Ergeb­nis die wöchentliche Unter­richtsverpflich­tung der Gym­nasiallehrerin­nen und Gym­nasiallehrer wieder stufen­weise von 25 auf 23 Wochen­stun­den abzusenken.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt über 8.400 im Ver­band organ­isierte Lehrerin­nen und Lehrer an den 446 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

www.phv-bw.de

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Pressemit­teilung als PDF-Doku­ment
Bild des PhV BW-Vor­sitzen­den Bernd Saur

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