PhV zu Gutachten des Landesrechnungshofs
22. Juni 2018
22. Juni 2018
Az. 1811 / 2018 – 16
Der Landesrechnungshof erhofft sich von einer Abschaffung der drei beweglichen Ferientage eine Steigerung des gehaltenen Unterrichts um 1,7 Prozent.
Der Philologenverband Baden-Württemberg weist allerdings darauf hin, dass diese drei beweglichen Ferientage bereits im Jahr 1988 eingeführt wurden, und zwar unter Beibehaltung des damaligen 23-Stunden-Wochendeputats als Ersatz für die Übertragung einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit um eine Stunde im gesamten öffentlichen Dienst. Deshalb wäre eine Abschaffung nur verbunden mit einer Verkürzung des Wochendeputats möglich, da diese Maßnahme sonst eine Arbeitszeiterhöhung bedeuten würde. Abgesehen davon sollten diese drei beweglichen Ferientage erhalten bleiben, da sie einen sinnvollen Einsatz ermöglichen bei Brückentagen im Zusammenhang mit Feiertagen oder regionale Planung von Ferientagen wie z. B. die traditionellen Faschingsferien.
Der Rechnungshof verspricht sich von der Abschaffung des Wochendeputats und der Einführung einer Jahresarbeitszeitmodells eine bessere Ausnützung der Lehrerarbeitskraft, weil zu Beginn des Schuljahres ausgefallener Unterricht (Schullandheime) dann im Laufe des Schuljahres nachgeholt werden müsste.
Der PhV BW stellt dazu fest, dass bei der Neudefinition eines Jahresdeputats für Lehrkräfte neben dem gehaltenen Unterricht auch alle außerunterrichtlichen Tätigkeiten, die inzwischen mehr als 50 Prozent der Lehrerarbeitszeit darstellen, berücksichtigt werden müssen. Dann sind jedenfalls die Einsparvorstellungen des Landesrechnungshofs schnell erledigt, weil sich dann herausstellen würde, dass viele Lehrkräfte die 1804 Zeitstunden der für die Beamten in Baden-Württemberg vorgeschriebenen Jahresarbeitszeit bereits Wochen oder Monate vor Schuljahresende erreicht haben. Das zeigen jedenfalls alle vergangenen Arbeitszeitstudien und das wird sicher auch die aktuelle Arbeitszeitstudie des Deutschen Philologenverbandes ergeben. Die Messung der Lehrerarbeitszeit in Deputaten ist durchaus sachgerecht, aber es besteht dringend Reduktionsbedarf beim Lehrerdeputat am Gymnasium.
Der Landesrechnungshof möchte mit der Forderung, Fortbildungen außerhalb der Unterrichtszeit durchzuführen, den Unterrichtsausfall verringern.
Der PhV BW setzt sich aus guten Gründen dafür ein, dass Fortbildungen auch während der Unterrichtszeit möglich sein müssen. Fortbildungen stellen Arbeitszeit dar und müssen deshalb auch in der Arbeitszeit stattfinden. Der Unterricht ist Teil der Arbeitszeit der Lehrkräfte, deshalb ist es legitim, wenn Fortbildungen auch in der Unterrichtszeit stattfinden. Da Lehrkräfte durch die tägliche Unterrichtstätigkeit komplett ausgelastet sind, stellen Fortbildungen Zusatzbelastungen dar, für die es einen arbeitszeitlichen Ausgleich geben muss. Wenn dieser Ausgleich nicht durch Unterrichtsausfall geschehen soll, dann müssen fortbildungswillige Lehrkräfte auf anderem Wege (z. B. über Anrechnungsstunden, die durch Fortbildungstätigkeit erworben werden) gefunden werden.
Der Landesrechnungshof behauptet, ein hoher Versorgungsgrad führe nicht zwingend zu einem besseren Bildungserfolg. Aus ihm allein seien keine Folgerungen der Wirkungen des Ressourceneinsatzes auf den Bildungserfolg abzuleiten.
Hierzu stellt der PhV BW fest, dass Versorgungsgrad und Klassengröße zweierlei sind.
• Ein hoher Versorgungsgrad führt nicht unbedingt zu kleineren Klassen, aber er kann auch für pädagogisch sinnvolle Ergänzungsmaßnahmen (Arbeitsgemeinschaften) oder Förderangebote für spezifische Schülergruppen genutzt werden, was — wie die tägliche Erfahrung an den Schulen zeigt — von großer Bedeutung für das schulische Leben und das Profil einer Schule ist.
• Kleinere Klassen sind durchaus anzustreben, da eine neuere Studie positive Effekte für den Bildungserfolg belegt und sogar davon ausgeht, dass sich die Investition in kleinere Klassen gesamtvolkswirtschaftlich betrachtet rentiert.
Dies ist der DIW-Studie zu entnehmen, die zu finden ist unter
https://www.diw.de/de/diw_01.c.584970.de/themen_nachrichten/kleinere_klassen_koennen_zu_besseren_leistungen_in_den_faechern_deutsch_und_mathematik_fuehren.html.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden über 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt mit rund 9.000 im Verband organisierten Mitgliedern die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer an den 462 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.