PhV zu Gutachten des Landesrechnungshofs

22. Juni 2018

 

22. Juni 2018
Az. 1811 / 2018 – 16

Der Lan­desrech­nung­shof erhofft sich von ein­er Abschaf­fung der drei beweglichen Feri­en­t­age eine Steigerung des gehal­te­nen Unter­richts um 1,7 Prozent.

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg weist allerd­ings darauf hin, dass diese drei beweglichen Feri­en­t­age bere­its im Jahr 1988 einge­führt wur­den, und zwar unter Beibehal­tung des dama­li­gen 23-Stun­den-Wochen­dep­u­tats als Ersatz für die Über­tra­gung ein­er Verkürzung der Wochenar­beit­szeit um eine Stunde im gesamten öffentlichen Dienst. Deshalb wäre eine Abschaf­fung nur ver­bun­den mit ein­er Verkürzung des Wochen­dep­u­tats möglich, da diese Maß­nahme son­st eine Arbeit­szeit­er­höhung bedeuten würde. Abge­se­hen davon soll­ten diese drei beweglichen Feri­en­t­age erhal­ten bleiben, da sie einen sin­nvollen Ein­satz ermöglichen bei Brück­en­t­a­gen im Zusam­men­hang mit Feierta­gen oder regionale Pla­nung von Feri­en­t­a­gen wie z. B. die tra­di­tionellen Faschings­fe­rien.

Der Rech­nung­shof ver­spricht sich von der Abschaf­fung des Wochen­dep­u­tats und der Ein­führung ein­er Jahre­sar­beit­szeit­mod­ells eine bessere Aus­nützung der Lehrerar­beit­skraft, weil zu Beginn des Schul­jahres aus­ge­fal­l­en­er Unter­richt (Schul­land­heime) dann im Laufe des Schul­jahres nachge­holt wer­den müsste.

Der PhV BW stellt dazu fest, dass bei der Neude­f­i­n­i­tion eines Jahres­dep­u­tats für Lehrkräfte neben dem gehal­te­nen Unter­richt auch alle außerun­ter­richtlichen Tätigkeit­en, die inzwis­chen mehr als 50 Prozent der Lehrerar­beit­szeit darstellen, berück­sichtigt wer­den müssen. Dann sind jeden­falls die Einspar­vorstel­lun­gen des Lan­desrech­nung­shofs schnell erledigt, weil sich dann her­ausstellen würde, dass viele Lehrkräfte die 1804 Zeit­stun­den der für die Beamten in Baden-Würt­tem­berg vorgeschriebe­nen Jahre­sar­beit­szeit bere­its Wochen oder Monate vor Schul­jahre­sende erre­icht haben. Das zeigen jeden­falls alle ver­gan­genen Arbeit­szeit­stu­di­en und das wird sich­er auch die aktuelle Arbeit­szeit­studie des Deutschen Philolo­gen­ver­ban­des ergeben. Die Mes­sung der Lehrerar­beit­szeit in Dep­u­tat­en ist dur­chaus sachgerecht, aber es beste­ht drin­gend Reduk­tions­be­darf beim Lehrerdep­u­tat am Gym­na­si­um.

Der Lan­desrech­nung­shof möchte mit der Forderung, Fort­bil­dun­gen außer­halb der Unter­richt­szeit durchzuführen, den Unter­richt­saus­fall ver­ringern.

Der PhV BW set­zt sich aus guten Grün­den dafür ein, dass Fort­bil­dun­gen auch während der Unter­richt­szeit möglich sein müssen. Fort­bil­dun­gen stellen Arbeit­szeit dar und müssen deshalb auch in der Arbeit­szeit stat­tfind­en. Der Unter­richt ist Teil der Arbeit­szeit der Lehrkräfte, deshalb ist es legit­im, wenn Fort­bil­dun­gen auch in der Unter­richt­szeit stat­tfind­en. Da Lehrkräfte durch die tägliche Unter­richt­stätigkeit kom­plett aus­ge­lastet sind, stellen Fort­bil­dun­gen Zusatz­be­las­tun­gen dar, für die es einen arbeit­szeitlichen Aus­gle­ich geben muss. Wenn dieser Aus­gle­ich nicht durch Unter­richt­saus­fall geschehen soll, dann müssen fort­bil­dungswillige Lehrkräfte auf anderem Wege (z. B. über Anrech­nungsstun­den, die durch Fort­bil­dungstätigkeit erwor­ben wer­den) gefun­den wer­den.

Der Lan­desrech­nung­shof behauptet, ein hoher Ver­sorgungs­grad führe nicht zwin­gend zu einem besseren Bil­dungser­folg. Aus ihm allein seien keine Fol­gerun­gen der Wirkun­gen des Ressourcenein­satzes auf den Bil­dungser­folg abzuleit­en.

Hierzu stellt der PhV BW fest, dass Ver­sorgungs­grad und Klas­sen­größe zweier­lei sind.
• Ein hoher Ver­sorgungs­grad führt nicht unbe­d­ingt zu kleineren Klassen, aber er kann auch für päd­a­gogisch sin­nvolle Ergänzungs­maß­nah­men (Arbeits­ge­mein­schaften) oder Förderange­bote für spez­i­fis­che Schü­ler­grup­pen genutzt wer­den, was — wie die tägliche Erfahrung an den Schulen zeigt — von großer Bedeu­tung für das schulis­che Leben und das Pro­fil ein­er Schule ist.
• Kleinere Klassen sind dur­chaus anzus­treben, da eine neuere Studie pos­i­tive Effek­te für den Bil­dungser­folg belegt und sog­ar davon aus­ge­ht, dass sich die Investi­tion in kleinere Klassen gesamtvolk­swirtschaftlich betra­chtet ren­tiert.

Dies ist der DIW-Studie zu ent­nehmen, die zu find­en ist unter
https://www.diw.de/de/diw_01.c.584970.de/themen_nachrichten/kleinere_klassen_koennen_zu_besseren_leistungen_in_den_faechern_deutsch_und_mathematik_fuehren.html.

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An den Gym­nasien des Lan­des Baden-Würt­tem­berg wer­den über 300.000 Schü­lerin­nen und Schüler unter­richtet. Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg e.V. (PhV BW) ver­tritt mit rund 9.000 im Ver­band organ­isierten Mit­gliedern die Inter­essen der Lehrerin­nen und Lehrer an den 462 öffentlichen und pri­vat­en Gym­nasien des Lan­des.

Im gym­nasialen Bere­ich hat der Philolo­gen­ver­band BW sowohl im Haupt­per­son­al­rat beim Kul­tus­min­is­teri­um als auch in allen vier Bezirksper­son­al­räten bei den Regierung­sprä­si­di­en die Mehrheit und set­zt sich dort für die Inter­essen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gym­nasien des Lan­des ein.

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