Ganztagsschulen können Elternhaus nicht ersetzen

13. April 2005

13.4.2005 / 1811 — 09–05

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg:

Ganz­tagss­chulen kön­nen Eltern­haus nicht erset­zen

Bei der Mit­telver­gabe zur Ein­rich­tung von Ganz­tagss­chulen nach dem „Wind­hund­prinzip“ zu ver­fahren, ist nach Auf­fas­sung des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV) „der falsche Weg“ und wird den region­al sehr unter­schiedlichen Voraus­set­zun­gen und Gegeben­heit­en — ins­beson­dere an so genan­nten Bren­npunkt-Stan­dorten — nicht gerecht. Auch dürfe eine Verteilung der Mit­tel nicht zwin­gend an Fris­ten gebun­den sein, da son­st über­stürzt und in der Annahme, etwas zu ver­passen, leicht­fer­tig Entschei­dun­gen getrof­fen wür­den, deren Trag­weite nicht im Vor­feld gründlich genug durch­dacht wor­den sei.

PhV-Lan­desvor­sitzen­der Karl-Heinz Wurster: „Die Umstel­lung auf einen Ganz­tages­be­trieb muss wohlüber­legt sein, damit eine solche Ein­rich­tung nicht auf­grund der später zu erwartenden Fol­gekosten und möglicher­weise nicht auf­bring­bar­er För­der­mit­tel zu einem Schul-Wurm­fort­satz mit lediglich Aufen­thalts- und Betreu­ungs­funk­tion degener­iert.“ Zu über­legen sei auch, ob es nicht sin­nvoller sei, bess­er Gelder in Per­son­al und Ausstat­tung ein­er nicht auf Ganz­tags­be­trieb aus­gerichteten Schule zu investieren und Betreu­ungsange­bote Kosten sparend durch außer­schulis­ches Per­son­al zu organ­isieren.

Der Philolo­gen­ver­band ver­tritt die Auf­fas­sung, dass schulis­che Ganz­tagsange­bote nach einge­hen­der Prü­fung der regionalen Ver­hält­nisse sin­nvoll und auch notwendig sind, diese aber das Eltern­haus nicht erset­zen kön­nen. Wurster: „Erziehung ist in erster Lin­ie Auf­gabe des Eltern­haus­es!“ Ander­er­seits müssten Eltern die Möglichkeit haben, einen Beruf auszuüben. Allerd­ings sei deut­lich zu dif­feren­zieren zwis­chen Ganz­tagsange­boten, die lediglich den Betreu­ungs­fak­tor favorisieren, und jenen dur­chaus sin­nvollen Ange­boten, die ganztägig — auch nach­mit­tags — pro­fes­sionell struk­turi­erte Bil­dungsar­beit leis­ten. Wurster: „Nur solchen Vorhaben stim­men wir zu und fordern eine Garantie durch Absprache mit den örtlichen kom­mu­nalen Vertretern über die Bezuschus­sung und Finanzierung der Fol­ge­jahre, die auch das Land mit in die Ver­ant­wor­tung und Pflicht nimmt.“

Eine Ganz­tagss­chule, so Wurster, stellt nur dann einen Beitrag zur Sicherung der Unter­richt­squal­ität dar, wenn sie über reine Betreu­ungsange­bote am Nach­mit­tag hin­aus­ge­ht, zusät­zliche Förder- und Bil­dungsmöglichkeit­en anbi­etet sowie päd­a­gogisch-didak­tis­che Konzepte und Qual­itäts­stan­dards fes­tlegt. „Im Klar­text bedeutet das“, so Wurster, „Schulen per­son­ell, räum­lich und sach­lich so auszus­tat­ten, dass sie bil­dungspoli­tisch sin­nvollen Ansprüchen gerecht wer­den.“

 

 

 

 

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