Staatsexamen und Master parallel vergeben!

12. April 2006

12.4.2006 / 1811 — 14–06

Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg (PhV BW) schlägt vor:

Staat­sex­a­m­en und Mas­ter par­al­lel vergeben!

PhV fordert: Die Lehreraus­bil­dung muss weit­er unter der Auf­sicht des Staates bleiben!

„Wenn der Kul­tus­min­is­ter die Lehrerbil­dung an Bach­e­lor-/Mas­ter­mod­elle angle­ichen will, sollte er im Inter­esse der Studieren­den und der Schulen für eine par­al­lele Ver­gabe des Mas­ters und des Staat­sex­a­m­ens sor­gen“, fordert die stel­lvertre­tende Lan­desvor­sitzende des Philolo­gen­ver­ban­des Baden-Würt­tem­berg (PhV BW), Dr. Susanne Lin-Klitz­ing. Damit bleibe die Auf­sichts­funk­tion des Staates gewährleis­tet und es sei eine Ein­führung des Mas­ters par­al­lel zum Staat­sex­a­m­en möglich; der Bach­e­lorab­schluss könne nur als Ausstiegsmöglichkeit, nicht aber als beruf­squal­i­fizieren­der Abschluss für das Lehramt dienen. „Das legt schon die Kul­tus­min­is­terkon­ferenz (KMK) in ihren Quedlin­burg­er Beschlüssen fest“, stellt Lin-Klitz­ing fest..

Der Philolo­gen­ver­band Baden-Würt­tem­berg beschäftigt sich bere­its seit Jahren mit dem „Bologna-Prozess“, der die Bach­e­lor- und Mas­ter­ab­schlüsse – mit Aus­nahme des Lehramts – europaweit vor­sieht. Der Ver­band warnt deshalb vor ein­er „Depro­fes­sion­al­isierung“ des Lehrberufs, für den nach TIMSS und PISA eher mehr als weniger Beruf­swis­sen erforder­lich sei. Nach bish­er vor­liegen­den Unter­suchun­gen führt aus Sicht des Philolo­gen­ver­ban­des die Umstel­lung auf Bachelor/Master eher zu ein­er Ver­längerung des Studi­ums und mache auch im Blick auf die Erhe­bung von Stu­di­enge­bühren über­haupt keinen Sinn. Wenn allerd­ings der poli­tis­che Wille nach „unnötiger Anpas­sung“ der Lehrerbil­dung beste­he, dann könne das gym­nasiale Lehramtsstudi­um in Baden-Würt­tem­berg mit geringem Semes­ter­wochen­stun­denan­teil in Erziehungswis­senschaft, Fach­di­dak­tik, in ethisch-philosophis­chem Begleit­studi­um und mit der Möglichkeit des aufteil­baren Praxisse­mes­ters für Lehramtsstudierende bis zur Zwis­chen­prü­fung geführt wer­den, und zwar par­al­lel zu den Studieren­den, die den Bach­e­lor-Weg gewählt hät­ten.

Eine Mod­u­lar­isierung des Studi­ums und die Ein­führung der im Bologna-Prozess gewün­scht­en ECTS-Punk­ten (Europäis­che Stu­di­enkred­it­punk­te) sei möglich, sagt Lin-Klitz­ing, schließt aber eine ähn­liche Par­al­lelführung zum „Mas­ter of Sci­ence“ oder „Mas­ter of Arts“ aus, da die Gle­ich­w­er­tigkeit zweier für das Lehramt zu studieren­der Fäch­er zu berück­sichti­gen sei. Hier kön­nte dann nach dem Haupt­studi­um ein par­al­lel­er Abschluss von Mas­ter und Staat­sex­a­m­en einge­führt wer­den.

Da der Bach­e­lor für ein Lehramt nicht beruf­squal­i­fizierend sei, könne er auch nicht die Voraus­set­zung für einen „Mas­ter im Lehramt“ sein.

„Es gibt also jede Menge Prob­leme, die auch die anderen Bun­deslän­der noch nicht befriedi­gend gelöst haben, weil im Bologna-Prozess die Staat­sex­am­i­na für das Lehramt, Jura und Medi­zin eben nicht berück­sichtigt sind. Bay­ern set­zt – wie das Mod­ell der Tech­nis­chen Uni­ver­sität München zeigt – auch bei ein­er Umstel­lung auf Bach­e­lor und Mas­ter kon­tinuier­lich auf das Staat­sex­a­m­en. Das bietet auch für unsere Lan­desregierung eine gute Lösung, so Lin-Klitz­ing abschließend.

 

 

 

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