PhV BW kritisiert nichttransparentes Vorgehen bei der Entscheidung über Taschenrechnereinsatz in der Abiturprüfung ab 2017
27. November 2013
27.11.2013 / 1811 — 28–13
Philologenverband Baden-Württemberg (PhV BW) kritisiert nichttransparentes Vorgehen bei der Entscheidung über Taschenrechnereinsatz in der Abiturprüfung ab 2017:
Betroffene Fachlehrkräfte bei der Beurteilung der geplanten Maßnahme nicht einbezogen
Auswirkungen auf Taschenrechnernutzung auch in der Sekundarstufe I ungewiss — Kostenfrage ungeklärt
In einem Schreiben an die Schulleitungen vom 21. 10. 2013 und in einer Pressemitteilung vom 21. 11. 2013 hat das Kultusministerium vollkommen überraschend, und ohne vorher in einen Meinungs- und Gedankenaustausch mit den Fachlehrkräften der Mathematik eingetreten zu sein, neue Richtlinien für die Abiturprüfung im Fach Mathematik erlassen. Selbstverständlich muss es das Ziel sein, in den Abiturprüfungen für alle Abiturientinnen und Abiturienten gleiche Bedingungen zu schaffen und Täuschungsmöglichkeiten vorzubeugen. Aber mit den heimlich, still und leise vorbereiteten neuen Richtlinien konfrontiert das Kultusministerium nun Lehrerinnen und Lehrer der Mathematik mit der “einfachsten” aller Lösungsmöglichkeiten, der Abschaffung des graphikfähigen Taschenrechners (GTR) in der schriftlichen Abiturprüfung. Der Philologenverband möchte wissen, welche anderen Regelungsmöglichkeiten in diesem Zusammenhang in Erwägung gezogen wurden.
In den neuen Richtlinien für die Abiturprüfung im Fach Mathematik wird ab 2017 laut Pressemitteilung des Kultusministeriums der GTR durch einen wissenschaftlichen Taschenrechner (WTR) ersetzt werden. Um Lehrkräfte, Schülerschaft und Eltern zu beruhigen, betont das Kultusministerium in seiner Pressemitteilung, dass im Unterricht neben diesem WTR nach wie vor die bisher genutzten digitalen Hilfsmittel wie etwa graphikfähiger Taschenrechner (GTR) oder Computer-Algebra-Systeme (CAS) eingesetzt werden, die bis 2016 für die Prüfungen zugelassen sind. Der PhV BW stellt hierzu fest, dass dies ja selbstverständlich ist angesichts des im allgemeinbildenden Gymnasium bis 2016 gültigen Bildungsplanes von 2004, in dem die Nutzung des GTR verpflichtend festgeschrieben ist. Das Kultusministerium lässt aber die Öffentlichkeit gänzlich im Unklaren, wie es mit den digitalen Hilfsmitteln weitergehen soll, insbesondere welchen Stellenwert der Einsatz des GTR im neuen Bildungsplan für das Gymnasium haben soll, der bekanntlich 2016 in Kraft treten soll.
Der Philologenverband fordert das Kultusministerium auf, in eine offene Diskussion über die neuen Regelungen mit Betroffenen und Experten einzutreten. Kultusminister Stoch macht es sich zu leicht, wenn er nur darauf hinweist, die neue Regelung werde inzwischen von den Hochschulen begrüßt, weil sie von den Abiturienten vor allem mathematische Grundkenntnisse und Fertigkeiten und weniger den Umgang mit technischen Geräten erwarteten, als ob der GTR für die von Universitäten beklagten Schwächen die Ursache sei. Der PhV BW erwartet vom Kultusministerium ein Gesamtkonzept für die Nutzung digitaler Hilfsmittel, das im gymnasialen Bildungsplan von Klasse 5 bis in die gymnasiale Oberstufe einschließlich Abiturprüfung verankert sein muss, so dass der sinnvolle Einsatz digitaler Mathematikwerkzeuge im Unterricht und dessen Finanzierung langfristig gesichert ist.
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An den Gymnasien des Landes Baden-Württemberg werden über 300.000 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.
Der Philologenverband Baden-Württemberg e.V. (PhV BW) vertritt rund 8.000 im Verband organisierte Lehrerinnen und Lehrer an den 446 öffentlichen und privaten Gymnasien des Landes.
Im gymnasialen Bereich hat der Philologenverband BW sowohl im Hauptpersonalrat beim Kultusministerium als auch in allen vier Bezirkspersonalräten bei den Regierungspräsidien die Mehrheit und setzt sich dort für die Interessen der rund 27.000 Lehrkräfte an den Gymnasien des Landes ein.
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Bild des PhV BW-Vorsitzenden Bernd Saur