Presse-Erklärung des Landeselternbeirats, der ARGE Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe sowie des Philologenverbands Baden-Württemberg (PhV BW) zur Nutzung von Cloud-basierter Software in den Schulen des Landes
28. September 2020
Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg, die Arbeitsgemeinschaften Gymnasialer Elternvertreter in den Regierungsbezirken Stuttgart, Tübingen, Freiburg und Karlsruhe (ARGEn) sowie der Philologenverband Baden-Württemberg haben sich gemeinsam für die möglichst schnelle und einheitliche Einrichtung einer Cloud-basierten digitalen Lernplattform an allen Schulen des Landes ausgesprochen.
Elternvertreter und Verband sind sich darin einig, dass diese digitale Lernplattform der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechen muss. Dies muss für jede Software-Komponente uneingeschränkt sichergestellt sein. Software-Anwendungen und digitale Lernplattformen können für Unterrichtszwecke nur verwendet werden, wenn Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte gewährleistet sind. Über die erhobenen Daten muss der Staat absolute Souveränität ausüben und gewährleisten, dass personenbezogene Daten nach Ende der Schulzeit gelöscht werden, die Löschung dokumentiert und auf Nachfrage durch das Kultusministerium oder in dessen Auftrag bestätigt wird. Eine andere als die schulische Verwendung von Daten muss auf der Grundlage des europäischen Rechts- und Datenschutzes ausgeschlossen sein.
Diese Grundvoraussetzungen für die Einführung einer digitalen Lernplattform schließen aus, dass Software-Anbieter akzeptiert werden, die aufgrund ihrer Produktpolitik oder auch der Rechtslage im Land ihres Firmensitzes die Standards der DSGVO nur eingeschränkt oder nur zeitlich begrenzt garantieren können.
Deshalb müssen die Server für eine digitale Lernplattform aller Schulen zwingend innerhalb der EU stehen. Ein Datenabfluss außerhalb der schulischen Zwecke muss unmöglich sein. Verwendet werden sollte ausschließlich Open-Source-Software mit offen gelegten Quellcodes und offenen Dateiformaten jeder Komponente, so dass auch bei einer Software-Umorientierung die Weiterverwendung der bisherigen Anwendungen und Dokumente gesichert ist. Kein Software-Anbieter darf durch die Inkompatibilität seiner proprietären Software und Dateiformate mit freien Softwareprodukten und ‑Formaten eine dominante Macht haben, die eine schulisch genutzte Lernplattform abhängig vom Software-Anbieter macht.
Daraus ergibt sich zwangsläufig die Forderung, im Bildungsbereich vornehmlich auf Open-Source-Software zu setzen, die auf schulischen/staatlichen Servern DSGVO-konform betrieben werden kann.
Elternvertreter und der Verband der gymnasialen Lehrkräfte PhV BW sind sich darin einig, dass die Medienbildung ausschließlich die Fähigkeit vermitteln muss, sich die Nutzung beliebiger digitaler Anwendungen zu erarbeiten. Diese Kompetenzvermittlung darf nicht dazu führen, dass die Schüler*innen mehr oder weniger nur in der Nutzung von Produkten einzelner kommerzieller Anbieter oder Marktführer geschult werden. Es muss vielmehr darum gehen, auch alternative, freie Softwareprodukte zu nutzen. Bei einer gelungenen Medienerziehung können die Schüler*innen später selbst entscheiden, welche Software die richtige für sie ist.
Elternvertreter und Verband sind sich darin einig, dass ein Land wie Baden-Württemberg oder auch die Bundesrepublik als Ganzes die Infrastruktur für zukunftsfähige, dauerhaft verfügbare systemrelevante Netzwerk, Software- und Cloud-Lösungen schaffen muss. Diese Infrastruktur in Behörden oder im Bildungswesen darf aber keinesfalls die digitale Souveränität des Staates durch dominante Anbieter oder die Abschaltmöglichkeit von Cloud-Produkten infrage stellen.
Schule unter Corona-Bedingungen hat gezeigt, wie rückständig die Schulen des Landes in der Digitalisierung sind.
Es besteht bei Elternvertretern und Verband Einigkeit in der Meinung, dass diese Rückständigkeit nicht durch die Anschaffung auch noch so vieler Hardware-Komponenten aufzuholen ist. Die aus den Lehren der Pandemie-Zeit gezogenen Forderungen sind:
- flächendeckender Aufbau schneller Netze,
- professionelle Installation, Administration und Wartung schulischer IT-Infrastruktur durch externe Firmen bzw Fachleute,
- Schulung aller Lehrkräfte in digitalen Unterrichtsmethoden,
- Implementierung von Methoden und Inhalten des Online-Unterrichts schon in den Studiengängen der künftigen Lehrer*innen,
- grundlegende Einigung auf Standards des Fernunterrichts und Verzahnung von Online- und Präsenzunterricht und schließlich
- die Einrichtung einer Cloud-gestützten digitalen Lernplattform, mit deren Hilfe ein zeitgemäßer, online-unterstützter Unterricht von entsprechend vorbereiteten Lehrkräften durchgeführt werden kann.
Michael Mittelstaedt, Vorsitzender Landeselternbeirats BW und ARGE Freiburg
Michael Mattig-Gerlach, Vorsitzender der ARGE Stuttgart, Mitglied des LEB
Stephan Ertle, Vorsitzender der ARGE Tübingen und Initiative „Eltern für Elternrechte“
Yvonne Blessing Vorsitzende der ARGE Karlsruhe
Cord Santelmann für den Landesvorstand des Philologenverbandes BW
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Information für die Redaktionen: Das Positionspapier des PhV BW-Landesvorstands zu MS 365 bzw. Cloud-basierter Software in der Schule vom 11. September 2020 finden Sie hier.